Einführung einer Kulturförderabgabe

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 06.05.2010:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat den Entwurf einer Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vorzulegen.

Im Satzungsentwurf soll eine Kulturförderabgabe  in Höhe von 5% des Übernachtungspreises auf alle im Stadtgebiet berechneten Hotelübernachtungen vorgesehen sein.

Das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, führt für Städte und Gemeinden zu Steuerausfällen von mindestens 1 Mrd. Euro jährlich. Ein Teil dieser Ausfälle entsteht durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 %. Diese Ausfälle führen zu einer weiteren Einschränkung der Handlungsspielräume der Stadt. Um diese Handlungsspielräume zurückzugewinnen, soll eine Abgabe in Höhe von 5 % der Übernachtungskosten erhoben und die Einnahmen aus dieser Abgabe gezielt für die Kulturförderung eingesetzt werden. Die Investitionen im kulturellen Bereich erhöhen die Attraktivität der Stadt und kommen damit nicht nur den EinwohnerInnen und TouristInnen, sondern indirekt auch den Hotels zu Gute.

Als Muster und Arbeitserleichterung für die Verwaltung liegt die „Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar“ bei.

Freundliche Grüße


Frank Laubenburg                    Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou


Anhang:

http://www.gar-bw.de/fileadmin/gar/pdf/Recht_und_Strukturen/SatzungKulturfoerdabUEbernachtungen.pdf