Einkommensgruppen bei Sozialwohnungen

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 25. September 2017: 

Beim sozialen Wohnungsbau wird der Bau von Sozialwohnungen öffentlich gefördert, um für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum bereitzustellen. Solche Wohnungen sind sowohl mietpreis- als auch belegungsgebunden. Rund die Hälfte aller Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben aufgrund der Höhe ihres Einkommens das Recht, eine Sozialwohnung zu beziehen. 

Haushalte, die eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist im Wesentlichen einkommensabhängig. Je nach Höhe der Einkommen wird in zwei Einkommensgruppen unterschieden, welche zudem Einfluss auf die zu beziehende Sozialwohnung haben. Es gibt die Einkommensgruppe A (1-Personen-Haushalt rd. 28.920 Euro) und die Einkommensgruppe B (1-Personen-Haushalt rd. 40.090 Euro). 

Bei den zu beziehenden Sozialwohnungen gelten je nach Einkommensgruppe unterschiedliche Miethöhen. Die monatliche Miete je Quadratmeter Wohnfläche (ohne Betriebs- und Heizkosten) liegt bei der Einkommensgruppe A bei 6,25 Euro, bei der Einkommensgruppe B bei 7,15 Euro (die Miete kann jedes Jahr noch um 1,5% erhöht werden). 

Ein weiterer Unterschied betrifft die Belegungsbindung. Die Belegungsbindung wird bei der Einkommensgruppe A durch das „Besetzungsrecht“ realisiert, bei der Einkommensgruppe B durch das „Allgemeine Belegungsrecht“. Bei dem „Besetzungsrecht“ erfolgt die Vergabe von Wohnungen durch das Wohnungsamt (nach Dringlichkeit des Vermittlungsfalls). Bei dem „Allgemeinen Belegungsrecht“ entscheidet alleine die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.

Zwischen Sozialwohnungen der beiden Einkommensgruppen gibt es somit große Unterschiede. Die Sozialwohnungen der Einkommensgruppen A haben z.B. eine geringere  Miete, bei Sozialwohnungen der Einkommensgruppen B hat das Wohnungsamt zudem keine Möglichkeit Wohnungsnotfälle unterzubringen. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

1.       Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen der Einkommensgruppe A gibt es aktuell in   Düsseldorf, wie viele Sozialwohnungen der Einkommensgruppe B? 

2.       Wie viele neue öffentlich geförderte Wohnungen der Einkommensgruppe A wurden seit der letzten Kommunalwahl gebaut bzw. sind zurzeit in Planung und wie viele der Einkommensgruppe B und wie viele der jeweiligen Einkommensgruppen sind in dieser Zeit aus der Bindung gefallen? 

3.       Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis der öffentlich geförderten Wohnungen der Einkommensgruppe A zur Einkommensgruppe B entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 

Mit freundlichen Grüßen   
 

Lutz Pfundner                  Mbulelo Dlangamandla                   Peter Kirchner

 

Antwort der Verwaltung am 25.09.2017 (Beigeordneter Zaum)

 

Eingangsbemerkung:

Zur Versorgung von Wohnungsnotfällen wird versucht, auf den gesamten Wohnungsmarkt zuzugreifen. Dank der Akquisition von freifinanziertem Wohnraum, dem Ankauf von Belegungsrechten und der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft gelingt immer wieder die Vermittlung in Wohnraum, der nicht speziell die Zugangsvoraussetzung Einkommensgruppe A hat.

 

zu Frage 1: Stand 2017 gibt es 15.878 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung davon 15.211 Einkommensgruppe A und 667 Einkommensgruppe B.

zu Frage 2: In den vergangenen 2 Jahren wurden 146 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt, davon Einkommensgruppe A: 103 und Einkommensgruppe B: 43.

Insgesamt wurden Förderzusagen über 668 Wohnungen erteilt, davon Einkommensgruppe A: 515 und Einkommensgruppe B: 153. 

Im gleichen Zeitraum endeten bei 1.506 Wohnungen die Mietpreis- und Belegungsbindungen, davon Einkommensgruppe A: 1.006 und Einkommensgruppe B: 500.

Im Rahmen der Quotierung bei den derzeit laufenden B-Plan-Verfahren wird die Förderung von 1.600 bis 2.000 Wohnungen erwartet. Darüber hinaus wird es weitere Förderfälle außerhalb von B-Plan-Verfahren geben.

In den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW ist geregelt, dass maximal 25 % der zugewiesenen Mittel für die EKG B verwendet werden dürfen.

zu Frage 3: Das Verhältnis der öffentlich geförderten Wohnungen der Einkommensgruppe A zur Einkommensgruppe B hat sich in den vergangenen zehn Jahren im Wohnungsbestand von 12 zu 1 auf heute 23 zu 1 verändert. Heute kommt also auf 23 Wohnungen des Typs A eine Wohnung des Typs B.

 

Jahr         Verhältnis Typ A zu Typ B
200812 zu 1
200912 zu 1
201015 zu 1
201117 zu 1
201218 zu1
201318 zu 1
201419 zu 1
201523 zu 1
201623 zu 1
201723 zu 1

Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf der Tatsache, dass bei vorzeitiger Mittelrückzahlung bei Wohnungen der Einkommensgruppe A die Bindungen noch längstens 10 Jahre fortbestehen aber bei Wohnungen der Einkommensgruppe B sofort enden.