Einlage von Grundstücken in das Vermögen der SWD

Stadtrat

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 20.04.2023 (RAT/123/2023):

Wie eine Anfrage der LINKEN im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung am 20.03.2023 ergab, verkauft die Stadt Düsseldorf immer noch pro Jahr wenigstens 6.000 m2 an städtischen Wohnungsbaugrundstücken. Da im Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) nur 30 Prozent sozialer Wohnungsbau zwingend vorgeschrieben sind, ist die bisherige städtische Wohnungspolitik nach Einschätzung der LINKEN ungeeignet, den Bedarf an günstigem Wohnraum in Düsseldorf zu decken. Dafür spricht auch der Umstand, dass im Jahr 2021 aus dem globalen Fördermittelbudget für die Wohnungsbauförderung und Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nur 41,5 Millionen von 60 Millionen Euro abgerufen wurden.

Das Angebot an bezahlbaren Wohnungen in Düsseldorf sinkt von Jahr zu Jahr.

Der Bestand an Sozialwohnungen droht laut dem aktuellen Datenblatt Wohnungsmarkt bis zum Jahr 2031 von aktuell 15.585 auf 9.085 Wohnungen abzusinken. Dies ist ein verschwindend geringes Angebot für eine Stadt mit über 653.000 Einwohner:innen, von denen aufgrund der Einkommenshöhe jeder zweite Haushalt Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat. Den unmittelbaren Bedarf beziffert das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Düsseldorf auf 50.000 günstige Wohnungen.

DIE LINKE fordert deshalb seit langem eine bessere Ausstattung der Städtischen Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf (SWD), um günstigen Wohnraum zu schaffen, der auch nach Auslaufen einer Preisbindung günstig bleibt. Dies ist nur über kommunalen Wohnungsbau durch die SWD möglich, da die SWD als hundertprozentige städtische Tochter den Auftrag zur Deckung des Wohnbedarfs der Düsseldorfer:innen hat und dabei nicht auf Profit ausgerichtet ist.

Um der SWD die Kreditaufnahme für neue Bauprojekte zu ermöglichen, wäre eine Erhöhung des Eigenkapitals der SWD durch weitere Einlagen von städtischen Grundstücken in ihr Vermögen nötig. DIE LINKE Ratsfraktion vermisst entsprechende Initiativen der Stadtspitze.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. Wie viele städtische, für Wohnungsbau geeignete Grundstücke wurden seit 2020 in das Vermögen der SWD eingelegt?
     
  2. Wie viele Wohnungsbaugrundstücke plant die Stadt bis Ende 2024 in das Vermögen der SWD einzulegen?
     
  3. Welchen Anteil des Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen in Düsseldorf plant die Stadt perspektivisch durch die SWD und andere wohnungspolitische Akteure bzw. Instrumente (HKW) zu decken? (Zahlen bzw. Anteile bitte begründen.)

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                     Helmut Born


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Cornelia Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
Im März 2016 wurde ein Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) und der SWW Städt. Wohnungswirtschaftsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG, Mitte 2016 umfirmiert in SWD Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co. KG Düsseldorf (SWD KG I), geschlossen, mit dem der Übertrag des gesamten Kommunalen Regiebetriebes (Betrieb der gewerblichen Art „Wohnen“) von der LHD auf die SWD KG I geregelt wurde. Als Ausgliederungsstichtag wurde der 01.01.2016 vertraglich vereinbart. Das zu übertragende Vermögen umfasste insbesondere den städtischen Wohnungsbestand und die Mehrheitsbeteiligung an der SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG, nach vollzogenem Formwechsel jetzt die SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mbH & Co. KG (SWD KG II).

Seit 2020 wurden die folgenden drei für Wohnungsbau geeigneten Grundstücke in das Vermögen der SWD eingelegt:

2020:
Heyestraße 51-53: Gemarkung Gerresheim, 4.394 qm, realisiert werden 61 Wohneinheiten (WE).

2021:
Am Bonneshof 21: Gemarkung Golzheim, 1.096 qm, realisiert wurden 33 WE.
Am Roten Haus (NB Zeisigweg 40-46): Gemarkung Rath, 3.360 qm, realisiert wurden 20 WE.

Antwort zu Frage 2:
Die Stadtverwaltung ist im ständigen Austausch mit der SWD als wichtigem Partner bei der Entwicklung günstigen Wohnraums. Mit der SWD werden insofern auch mögliche verfügbare oder bebaubare Grundstücke, bzw. Flächenanteile von komplexen Grundstücken im Hinblick auf Bebaubarkeit oder Umsetzungsbereitschaft besprochen. Realisierungsgrundstücke werden insofern zeitnah angedient oder abgerufen, bzw. eingelegt. In diese Verhandlungen und Gespräche ist auch die Kämmerei eingebunden. Insgesamt besteht eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit.

Antwort zu Frage 3:
Bei allen Neuentwicklungen mit Bebauungsplanverfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB vor dem 07.04.2022 noch nicht begonnen hatte, sind gemäß Ratsbeschluss vom 07.04.2022 mindestens 30% bis zu 40% öffentlich gefördert und mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpfter Wohnungsbau zu errichten. Städtische Liegenschaften für den Wohnungsbau, auf denen mehr als 2 Wohneinheiten entstehen, werden seit dem Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 lediglich für
- öffentlich geförderte Wohnungen
- preisgedämpfte Wohnungen
- Wohnungen, denen ein besonderes Nutzungskonzept für besondere Zielgruppen zugrunde liegt (beispielsweise Senior*innen, Auszubildende, Baugruppen, u.a.) vergeben.

Es werden keine Grundstücke für freifinanzierten Wohnungsbau ohne gemeinwohlorientierte oder wohnungspolitische Ziele abgegeben. Die Anteile der drei Segmente werden jeweils den Grundstücken und Sozialräumen angepasst. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen soll im Regelfall bei 40 % liegen.

Auf großen städtischen Liegenschaften (100 Wohneinheiten) können für die Entwicklung von gemischten Quartieren von den wohnungspolitischen Vorgaben im Einzelfall Ausnahmen beschlossen werden.

Bei der Umsetzung der Quotierungsregelung ist die SWD ein wichtiger Partner, der sowohl auf den städtischen Liegenschaften eingebunden ist, wie z.B. im Projekt Elisabethstraße /Bachstraße, wie auch bei der Realisierung von bezahlbarem Wohnraum auf privaten Flächen, z.B. im Neubauprojekt Witzelstraße/Erna-Eckstein-Straße.