Einnahmen durch die Beherbergungssteuer

Rat

Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Sigrid Lehmann zur Sitzung des Rates am 15.06.2023 (RAT/245/2023):

DIE LINKE forderte jahrelang die Einführung einer Beherbergungssteuer (“Bettensteuer”), um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern und die Daseinsvorsorge für ihre Einwohner:innen zu verbessern.

Die Ankündigung einer Beherbergungssteuer durch Oberbürgermeister Keller im September 2022 begrüßte unsere Fraktion daher. Unverständnis erweckte jedoch der Umstand, dass die Kämmerei im Haushaltsentwurf nur Einnahmen von 6 Millionen Euro aus der Beherbergungssteuer einplante.

Eine Anfrage der LINKEN im Juni 2022 und die Beantwortung einer Zusatzfrage durch die Kämmerin ergaben, dass bei einer Abgabe von 7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis Mehreinnahmen von 37,5 Mio. Euro möglich wären.

Der vorliegende Entwurf einer Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer erklärt nun, wie der riesige Unterschied zwischen dieser Einnahmenprognose der Kämmerei und der damaligen Haushaltsplanung zustande kam: Mit der pauschalen Beherbergungssteuer von 5 Euro pro Übernachtung verzichtet die Stadt angesichts der sehr hochpreisigen Übernachtungsangebote in Düsseldorf freiwillig auf beträchtliche Einnahmen.

Das ist mit Blick auf die finanzielle Entwicklung der Stadt unverständlich:

Auslöser der Einführung von Übernachtungsabgaben war, dass im Jahr 2009 eine Bundesregierung aus CDU und FDP mit einem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz” den Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19% auf 7% reduziert. Das wurde wegen einer Spende der Mövenpick-Hotelkette an die FDP von den Medien schnell die „Mövenpick-Steuer” getauft. Der reduzierte Steuersatz verursachte bei Kommunen hohe Mindereinnahmen.

Eigentlich ermöglicht eine Beherbergungssteuer Kommunen, einen Teil dieser Mindereinnahmen auszugleichen. Durch die jetzt in Düsseldorf geplante pauschale Beherbergungssteuer verzichtet die Stadt aber freiwillig darauf.

Düsseldorf sollte Übernachtungen gerecht besteuern - nämlich prozentual. Dortmund und Flensburg verlangen 7,5% des Bruttoübernachtungspreises, Dresden 6%, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg, Köln, Potsdam 5%.

Wir möchten nun erfahren, wie viel Geld der Stadt Düsseldorf und ihren Einwohner:innen durch die pauschale Beherbergungssteuer entgeht.

Ich frage an:

  1. Wie hoch könnten in den Jahren 2024 und 2025 die Mehreinnahmen sein, wenn eine Beherbergungssteuer von 7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis anstelle einer pauschalen Abgabe von 5 Euro erhoben würde? (Bitte saisonale Schwankungen der Übernachtungspreise z.B. durch Messetourismus berücksichtigen.)
     
  2. Wie rechtfertigt die Stadtspitze, dass sie auf diese Mehreinnahmen trotz angespannter Haushaltslage und geplanter Investitionen in Milliardenhöhe (beispielsweise Neubau des Technischen Rathauses und der geplanten Oper) verzichtet?
     
  3. Wie rechtfertigt die Stadtspitze, dass sie durch eine pauschale Besteuerung von Übernachtungen anstelle einer prozentualen Besteuerung günstige Anbieter:innen gegenüber hochpreisigen Anbieter:innen benachteiligt?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann
 

Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:

Antwort zu Frage 1:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bisher keine vollumfänglichen vergleichsfähigen Übernachtungspreise der möglichen in Frage kommenden Beherbergungsbetriebe vorliegen, so dass die angefragte prozentuale Berechnung der Beherbergungssteuer auf den relevanten Übernachtungspreis nicht zuverlässig möglich ist.

Eine Abfrage bei den in Frage kommenden Beherbergungsbetrieben unter Berücksichtigung der saisonalen Unterschiede ist aktuell nicht abschließend möglich, da laut Satzungsentwurf die Meldepflicht von Beherbergungsbetrieben erst zum 01.01.2024 beginnen würde. Die notwendigen Angaben der einzelnen Beherbergungsbetriebe könnten erst dann entsprechend ermittelt und eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden.

Antwort zu Frage 2:
Für die Haushaltsaufstellung 2023 wurden die bis dahin vorliegenden Grundlagenwerte der Übernachtungszahlen für erste Ertragsansätze genutzt. Die hieraus ermittelte Ertragshöhe der neuen Steuer führte zu dem im Haushaltsplan etatisierten sehr vorsichtigen Ansatz ab dem Haushaltsjahr 2024.

Antwort zu Frage 3:
In der Satzung wird der Übernachtungsgast als Steuerpflichtiger definiert. Jeder Beherbergungsbetrieb erhält den gleichen pauschalen Steuerbetrag durch den Übernachtungsgast entrichtet.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wurde der steuerliche Fixbetrag im Satzungsentwurf als eindeutig zuordnungsfähige Grundlage vorgesehen.

Somit wird jeder Steuerpflichtige (Übernachtungsgast), unabhängig davon in welchem Beherbergungsbetrieb übernachtet wird, überall gleich besteuert.