Emissionsbelastung durch den Düsseldorfer Flughafen

Rat

Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Anja Vorspel zur Sitzung des Rates am 22.02.2024 (RAT/025/2024):

Der Düsseldorfer Flughafen erzeugt einen wesentlichen Teil der regionalen Emissionen – und zwar sowohl an Schadstoffen als auch an Lärm. Dabei werden Anwohner:innen vor allem durch Fluglärm gesundheitlich beeinträchtigt, der in Randzeiten oder nachts entsteht. Der Düsseldorfer Verein Bürger gegen Fluglärm macht in diesem Zusammenhang besonders auf die Zahl verspäteter Flüge nach 23 Uhr aufmerksam: Unter Ausnahme der Pandemiejahre 2020 und 2021 verspäteten sich in Düsseldorf im Durchschnitt der letzten 17 Jahre mehr als ein Fünftel aller für die Randzeit 22-23 Uhr geplanten Landungen.

Ziel sollte deshalb sein, die Flüge auch in Randzeiten zu reduzieren. Wenn gleichzeitig die Flexibilität zum Auffangen von Flugverspätungen erhalten bleiben soll, bedeutet das eine Reduzierung der Gesamtzahl der Flüge.

Durch einen Verzicht auf Kurzstreckenflüge und Privatflüge könnte die Gesamtzahl an Starts und Landungen nach unserer Einschätzung so weit reduziert werden, dass genügend Zeitfenster zur Verfügung stünden, um alle planbaren Starts und Landungen während der Kernbetriebszeiten vor 22 Uhr durchzuführen.

Zudem sind die Emissionen von Kurzstreckenflügen (Distanzen unter 800 Kilometer) unter den Bedingungen des Klimanotstands aus Sicht der LINKEN nicht zu rechtfertigen. Hier stellt die Bahnfahrt eine praktikable und umweltfreundliche Alternative dar. In Antwort auf eine Anfrage der LINKEN in der Ratssitzung am 09.03.2023 erfuhren wir aber, dass der Anteil der Kurzstreckenflüge von und nach Düsseldorf 2022 (trotz Nachwirkungen der Pandemie) immer noch bei 37 Prozent lag. 21 Prozent waren Flüge unter 500 Kilometer.

Ich frage an:

  1. Wie viele Starts und Landungen am Düsseldorfer Flughafen außerhalb regulärer Betriebszeiten wurden in 2023 genehmigt bzw. abgelehnt?
     
  2. Wie viele dieser Flugbewegungen gingen jeweils auf Kurzstreckenflüge (unter 500 bzw. 800 km), Langstreckenflüge (über 800 km) und Privatflüge zurück?
     
  3. Wie viele Tonnen CO2 verursachten jeweils genehmigte Kurzstreckenflüge (unter 500 bzw. 800 km), Langstreckenflüge (über 800 km) und Privatflüge außerhalb regulärer Betriebszeiten?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel


Antwort der Verwaltung durch die Kämmerin Schneider:

Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 basiert insbesondere auf der Rückmeldung
der Flughafen Düsseldorf GmbH. Bezüglich der Antwort zu Frage 3 erfolgen er-
gänzende Angaben durch Dezernat 05.


Antwort zu Frage 1:
Insgesamt wurde rund die Hälfte der im Jahr 2023 beantragten Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt. Der Internetseite der Bezirksregierung https://www.brd.nrw.de/aircraft_movements/list kann grundsätzlich entnommen werden, welchen Flügen eine Ausnahmegenehmigung erteilt und welche Anträge abgelehnt wurden. Im Jahr 2023 wurden 106 Starts und Landungen im Nachtzeitraum genehmigt, 66 haben die Genehmigung genutzt, 40 die Genehmigung nicht in Anspruch genommen. 96 Anträge wurden abgelehnt.

Antwort zu Frage 2:
Einzelfallgenehmigungen für Privatflüge wurden nicht erteilt. 58 Flugbewegungen haben Flugdistanzen von mehr als 800 km zurückgelegt. Der Ziel- bzw. Herkunftsflughafen von acht Flugbewegungen lag weniger als 500 km vom Flughafen Düsseldorf entfernt.

Antwort zu Frage 3:
Bezüglich der CO2 Emissionen liegen dem Airport keine genauen Zahlen vor. Es wird an die betreffenden Airlines verwiesen. Ein Überblick über bestehende Maßnahmen ist dem Klimaschutzportal des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. zu entnehmen. Der Flughafen Düsseldorf selbst ist dem erklärten Ziel, bis 2030 die Kohlendioxidemissionen gegenüber dem Jahr 2010 um rund 65 Prozent zu senken, bereits voraus: Im Jahr 2022 wurden die Emissionen um über 80 Prozent auf 11.130 Tonnen verringert. Dieses Engagement wurde erneut von dem internationalen Zertifizierungsprogramm "Airport-Carbon-Accreditation (ACA)" anerkannt und mit der dritten Zertifizierungsstufe („Optimisation") ausgezeichnet.

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Airport ist es, und damit dem Ziel der Stadt Düsseldorf folgend, bis spätestens 2035 klimaneutral zu sein. Dies kann durch die Minimierung von Emissionen, Rohstoff- und Energieeinsatz sowie durch die Nutzung erneuerbarer Ressourcen gelingen. Konkret erfolgen Maßnahmen zur CO2-Reduzierung beispielsweise im Bereich der Gebäude- und Anlagentechnik auf den Ausbau der Heizungssteuerung mittels Wettervorhersage durch die intelligente Software Meteoviva. Der Flughafen betreibt im Rahmen der Energieversorgung unter anderem mehrere Photovoltaikanlagen und plant eine weitere Anlage mit einem Peak von mindestens 14 Megawatt.

Seit Januar 2022 deckt der Airport den extern eingekauften Strombedarf gänzlich mit TÜV-zertifiziertem Grünstrom. Im Bereich Fahrzeugmanagement ist die sukzessive Umstellung des Fuhrparks auf elektrische Antriebe vorgesehen: bis 2030 zu 50, bis 2045 dann zu 100 Prozent. Der Aufbau und Betrieb einer Wasserstofftankstelle, die eine luft- und landseitig anfahrbare Versorgung für Busse, Sonder- und Nutzfahrzeuge ermöglicht, ist in Planung.

Ergänzende Angabe Dezernat 05:
Gemäß der durch Ratsbeschluss AUS/023/2022 bei der Erstellung der städtischen Energie- und Treibhausgasbilanz anzuwendenden BISKO-Methode (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) werden nur die Emissionen des sogenannten LTO-Zyklus (Landing- and Take-off-Zyklus) bilanziell der Kommune angerechnet, auf deren Gemarkung sich der jeweilige Flughafen befindet. Der LTO-Zyklus beinhaltet den Taxiverkehr (Fahrverkehr des Flugzeuges) auf dem Rollfeld sowie die Startphase und die Landephase bis zu einer Höhe von jeweils 914 Metern (3.000 Fuß).

Gemäß Umweltbundesamt werden im Durchschnitt 850 kg Kerosin pro LTO-Zyklus (Start und Landung) verbraucht, wodurch ca. 2,7 Tonnen CO2-Äquivalente emittiert werden.