Energieausweise

Ausschuss für Umweltschutz

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 23.09.2010:
Die Energieausweispflicht soll helfen, Heizungskosten zu sparen und CO2-Emissionen zu senken. In den Medien wurde berichtet, dass in Düsseldorf zumindest beim Verkauf von Häusern nur bei etwa 20% der Häuser ein Ausweis vorliegt (RP-online 13.06.2010).

Dazu stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Für wie viele Wohnhäuser im städtischen Besitz und bei städtischen Tochtergesellschaften, die vermietet werden, liegen Energieausweise vor (in Prozent und absolut)?
  2. Liegen Anzeigen über Versäumnisse seitens der Vermieter beim Ordnungsamt vor, wenn ja, wie viele?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Umsetzung der Ausweispflicht in Düsseldorf voranzubringen? 

 

Freundliche Grüße

 

Stephan Ungeheuer          Lutz Pfundner


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Für wie viele Wohnhäuser im städtischen Besitz und bei städtischen Tochtergesell-schaften, die vermietet werden, liegen Energieausweise vor (in Prozent und absolut)?

Antwort:
Vorbemerkung: Ein Energieausweis wird gemäß der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 im Falle einer Neuvermietung oder eines Verkaufs erforderlich. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit.
Nach Aussage des Amts für Gebäudemanagement werden von dort keine vermieteten Wohnungen bewirtschaftet.
Nach Aussage der Städtische Wohnungsgesellschaft SWD wurden im Jahr 2008 für alle Mehrfamilienhäuser sowie einen Großteil der Einfamilienhäuser Energieauswei-se erstellt. Diese wurden zum Teil als verbrauchsabhängige Energieausweise auf Basis der Heizkostenabrechnungen angefertigt. Insbesondere bei den Objekten mit Gasetagenheizungen wurden bedarfsorientierte Energieausweise oder verbrauchs-orientierte Energieausweise durch die Stadtwerke Düsseldorf AG ausgestellt. Sofern für die verbleibenden Einfamilienhäuser ohne Energieausweis aufgrund von Neuvermietung die Anforderung entsteht, werden diese erstellt.
Nach Aussage der Stadtwerke Düsseldorf SWD-AG wurde für alle entsprechenden Objekte ein Energieausweis ausgestellt, davon auch etliche Bedarfsausweise.
Nach Aussage der Rheinbahn AG liegen für circa 98,5% der 856 Wohnungen der Rheinbahn Energieausweise vor. Für drei denkmalgeschützte Häuser liegen keine Energieausweise vor.
Nach Aussage der Stadtsparkasse Düsseldorf gibt es nur zwei Wohnungen im bestehenden Mietverhältnis. Sofern für die Wohnungen aufgrund von Neuvermietung die Anforderung entsteht, werden diese erstellt.
Nach Aussage des Düsseldorfer Flughafens befinden sich im Bestand der Flughafen Düsseldorf GmbH insgesamt 13 Wohnimmobilien in Lohausen. Für etwa ein Drittel dieser Wohnimmobilien liegt ein Energieausweis vor. Sofern für die verbleibenden Wohnimmobilien ohne Energieausweis aufgrund von Neuvermietung die Anforde-rung entsteht, werden diese erstellt.
Nach Aussage der Messe Düsseldorf werden keine Wohnhäuser bewirtschaftet.
Nach Aussage der IDR werden keine Wohnhäuser bewirtschaftet.


Frage 2:
Liegen Anzeigen über Versäumnisse seitens der Vermieter beim Ordnungsamt vor, wenn ja, wie viele?

Antwort:
Gemäß der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO) sind die unteren Bauaufsichtsbehörden für Ordnungswidrigkeiten gemäß § 27 der EnEV 2009 zuständig. Dort wird für den Energieausweis in Abschnitt 6, §27 Ord-nungswidrigkeiten, Absatz 2.1, folgender Sachverhalt definiert:
Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen § 16 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht [...].
Weiter sind im Energieeinsparungsgesetz EnEG 2009 unter § 8, Absatz 2 die Bußgeldvorschriften für Energieausweise geregelt: Die Ordnungswidrigkeit kann […], in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro […] geahndet werden.
Laut Auskunft des Bauaufsichtsamtes liegen bisher keine Anzeigen vor.


Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Umsetzung der Ausweispflicht in Düsseldorf voranzubringen?

Antwort:
Für die Umsetzung der Ausweispflicht ist der Wissenstransfer wesentlich, das heißt diejenigen, die einen Anspruch haben, müssen auch davon wissen. Bereits vor Einführung der Energieausweispflicht mit der EnEV 2007 hat die Stadt Düsseldorf alle Haus- und Wohnungseigentümer mit einem Infoblatt über diese Anforderungen im Jahr 2006 informiert. Zu allen Fragen rund um den Energieausweis können sich Mieter und Hauseigentümer an das Umweltamt und die Serviceagentur Altbausanierung SAGA wenden. Dort erhalten sie Beratung und Informationen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der SAGA wurde und wird regelmäßig über den Energieausweis berichtet und beraten.