Entwicklung der Hartz IV-Sanktionen in Düsseldorf
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24. August 2016: Jedes Jahr werden tausende Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende in Düsseldorf verhängt, weil sie Forderungen des Jobcenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Die meisten Sanktionen erfolgen, da es Konflikte um Meldetermine gibt. Durch Sanktionen wird der Regelsatz von Hartz IV-Beziehenden gekürzt oder sogar gestrichen.
Am 26. April 2016 berichtete die NRZ über die verhängten Sanktionen in NRW im vergangenen Jahr: „Auffällig ist, dass die Zahl der Sanktionen in einzelnen Jobcentern extrem zugenommen hat, während sie anderenorts deutlich zurückging. Kritiker wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe vermuten Willkür. […] Ein Blick in einige Kommunen aus der Rhein-Ruhr-Region: In Düsseldorf etwa verhängte das Jobcenter 15.341 Sanktionen (+0,3 % gegenüber 2014), in Oberhausen waren es 6232 (+6,4 %), in Essen 11.081 (-3,9 %) […] Sanktionen werden stets für drei Monate verhängt. Festgelegt ist, dass der Hartz-IV-Regelsatz (404 Euro für Alleinstehende) pro Meldeversäumnis um 10 % gekürzt wird. Bei Pflichtverletzungen wie einer abgelehnten Arbeit sind es erst 30 %, dann 60 % des Satzes und schließlich das komplette Arbeitslosengeld II. Bei jungen Leuten unter 25 fallen bei Pflichtverletzungen sofort alle Leistungen außer den Kosten der Unterkunft weg.“
Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend. Zum einen widersprechen sie dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, zum anderen führen sie bei den Betroffenen zu Existenzangst, zu realer existenzieller Not. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Das bedeutet, die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden. DIE LINKE lehnt Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich ab. Das Grundproblem der fehlenden Existenz sichernden Arbeitsplätze kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage selbst verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie hat sich die Anzahl der Hartz IV-Beziehenden in den vergangenen fünf Jahren in Düsseldorf entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
- Wie hat sich die Anzahl der Sanktionen in den vergangenen fünf Jahren in Düsseldorf entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren, absoluten Zahlen und Prozenten sowie Grund der Sanktion)?
- In welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl
Antwort der Verwaltung am 24.08.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)
zu Frage 1: Die Entwicklung der Anzahl der SGB II-Leistungsberechtigten in den letzten 5 Jahren ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Datenstand ist der Dezember des jeweiligen Jahres.
SGB II-Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) | |||
---|---|---|---|
Jahr | erwerbsfähige | nicht erwerbsfähige | Gesamt |
2011 | 45.939 | 17.105 | 63.044 |
2012 | 44.712 | 16.956 | 61.668 |
2013 | 45.117 | 17.119 | 62.236 |
2014 | 45.203 | 17.261 | 62.464 |
2015 | 45.539 | 17.686 | 63.225 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand jeweils Dezember
zu Frage 2: Die Anzahl der in den vergangenen 5 Jahren rechtswirksam festgestellten Sanktionen und die Sanktionsgründe gem. §31 bzw. §32 SGB II sowie die Sanktionsquoten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | |
---|---|---|---|---|---|
rechtswirksam fest- | 7.064 | 9.613 | 10.903 | 15.297 | 15.341 |
davon wegen | |||||
Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungs- vereinbarung | 833 | 1182 | 631 | 727 | 727 |
Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgele- genheit oder Maßnahme aufzunehmen | 618 | 671 | 826 | 1038 | 762 |
Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme | 329 | 211 | 178 | 225 | |
Meldeversäumnis | 5.350 | 7.154 | 8.960 | 13.106 | 13.441 |
Eintritt oder Erfüllung | 248 | 257 | 272 | 235 | 176 |
Sonstige Gründe | 15 | 20 | 3 | 13 | 10 |
Sanktionsquote* | 3,3% | 3,5% | 3,9% | 4,0% | 3,7% |
* Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Datenstand jeweils Dezember, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
zu Frage 3: Der durchschnittliche Kürzungsbetrag wird in der Statistik nicht als jahres-, sondern als Monatswert ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle werden deshalb für die vergangenen 5 Jahre die Dezemberwerte dargestellt.
Kürzung Arbeitslosengeld 2 in Euro durchschnittliche Höhe je erwerbsfähigem Leistungsberechtigtem mit mindestens einer Sanktion | |
---|---|
2011 | 79,54 |
2012 | 84,59 |
2013 | 84,72 |
2014 | 96,40 |
2015 | 89,30 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand jeweils Dezember