Externe Gutachten in Düsseldorf

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. März 2016:  Die Stadt gibt enorme Summen für externe Gutachten aus. Die Themen sind vielfältig: Ob es um die Gewinnabführung der Stadtsparkasse, das Ruhegeld für den früheren Oberbürgermeister Dirk Elbers oder die Umrüstung der Düsseldorfer Gaslaternen geht, immer werden auch teure Gutachten an externe Unternehmen vergeben. So unterschiedlich die Gutachten auch sind, alle belasten den städtischen Haushalt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele externe Gutachten wurden durch die Stadt seit der letzten Kommunalwahl in Auftrag gegeben, bzw. an wie vielen Auftragsvergaben war die Stadt beteiligt?
  1. Um welche Art von Gutachten hat es sich im Einzelnen gehandelt (juristische Gutachten, technische Gutachten etc.) und in welchen Ressorts wurden diese in Auftrag gegeben?
  1. Welche Kosten haben die Gutachten verursacht?

Freundliche Grüße     

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 10.03.2016 (Oberbürgermeister Geisel)

zu Frage 1: Eine pauschale Beantwortung dieser Anfrage ist aufgrund der Vielzahl der Gutachten
nicht möglich. Es wäre nur mit erheblichem und unverhältnismäßigem Aufwand zu
ermitteln, wie viele externe Gutachten durch die Stadt seit der letzten Kommunalwahl in
Auftrag gegeben wurden bzw. an wie vielen Auftragsvergaben die Stadt beteiligt war.

Die Vergabe von Gutachten ist Bestandteil des Geschäfts der laufenden Verwaltung
und wird als solches in jedem Dezernat bzw. jedem Amt selbst organisiert. Dabei
werden Gutachten aus allen städtischen Bereichen und aus jedem Ressort seitens der
Verwaltung dann angefordert, wenn es notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist,
externen Sachverstand einzuholen.

Es handelt sich hierbei beispielsweise um städtebauliche Gutachten, technische
Gutachten, Lärmschutzgutachten, Brandschutzgutachten oder rechtliche Gutachten.
Darüber hinaus werden auch diverse Gutachten geringen Umfangs zur Prüfung von
Spezialfragen vergeben.

Eine zentrale Stelle, die Gutachten in Auftrag gibt oder Gutachtenvergaben erfasst, gibt
es innerhalb der Stadtverwaltung nicht. Da die Vergabe von Gutachten nicht zentral
gesteuert wird, sondern für jedes Dezernat über das dezernatseigene Budget
abgewickelt wird, ist es auch nicht möglich, die Gesamtkosten für die Auftragsvergabe
seit der letzten Kommunalwahl zu benennen. Insoweit sind dem Informationsanspruch
der Ratsmitglieder Grenzen gesetzt, denn es können nur solche Informationen verlangt
werden, die mit zumutbarem Aufwand und unter Berücksichtigung der
Aufrechterhaltung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gegeben werden
können (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 12.04.2010, AZ 15 A 69/09;
Kleerbaum/Palmen, Kommentar zur GO NRW, § 55, Erl. II., 2c).

Darüber hinaus ist der Zuständigkeitsbereich des Rates oder seiner Ausschüsse nicht
berührt, da es sich – wie eingangs dargelegt – bei der Beauftragung von Gutachten um
ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, welches gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW
auf den Oberbürgermeister übertragen wurde und daher nicht dem Kontrollrecht des
Rates unterliegt (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 12.04.2010, AZ 15 A 69/09;
Held/Winkel/Wansleben, Kommentar zur GO NRW, § 55 Ziff. 9.3).

zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.