Fehlerhafte Hartz IV-Bescheide in Düsseldorf

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14. Juni 2017:

Entscheidungen der Jobcenter zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Kosten der Unterkunft oder zu Sanktionen sind häufig fehlerhaft. Gegen eine Entscheidung des Jobcenters kann der Hartz IV-Beziehende Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung durch das Jobcenter nochmals überprüft wird. Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, besteht die Möglichkeit gegen diese Entscheidung zu klagen und so die Ausgangsentscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Widersprüche sind im vergangenen Jahr gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf eingereicht worden (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung z.B. Sanktionsbescheid)?

  1. Wie viele Klagen sind im vergangenen Jahr gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf eingereicht worden (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?

  1. Wie vielen dieser Widersprüche wurde stattgegeben und wie viele Klagen wurden vom Gericht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl

 

Antwort der Verwaltung am 14.06.2017 (Stadtdirektor Hintzsche):

zu Frage 1: Im Jahr 2016 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Düsseldorf
rund 250.000 Bescheide erteilt. Nur gegen rd. 3 % dieser Bescheide wurde
Widerspruch eingelegt, d.h. 97 % der Bescheide blieben unbeanstandet.
Im Jahr 2016 wurden 7.492 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters
eingelegt. In 2.582 Fällen wurde dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben.
45,9 % dieser Stattgaben bzw. teilweisen Stattgaben erfolgten, weil erst im Laufe des
Verfahrens neue und entscheidungsrelevante Sachverhalte vorgebracht bzw. bisher
fehlende Unterlagen eingereicht wurden.
Auswertungen zu den Gründen der Widersprüche liegen nicht vor.

zu Frage 2: Im Jahr 2016 wurden 606 Klagen gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf
beim Sozialgericht erhoben.
Im gleichen Zeitraum wurden 661 Klagen abschließend bearbeitet, davon wurden
432 Klagen durch Beschluss des Gerichtes oder durch Rücknahme des Klägers
zugunsten des Jobcenters entschieden.
In 229 Fällen (0,09 % bezogen auf die erteilten Bescheide) wurde durch Stattgabe,
Teilstattgabe oder Vergleich zugunsten der Kläger entschieden.
Auswertungen zu den Gründen der Klagen liegen nicht vor.

zu Frage 3: Siehe Antworten zu Fragen 1 und 2.