Flughafen Düsseldorf: Soziale Verantwortung wahrnehmen – Lohndumping und Entlassungen verhindern

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 30. September 2010:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert den städtischen Kapitalvertreter in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Düsseldorf GmbH und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Flughafen Düsseldorf GmbH, Oberbürgermeister Dirk Elbers, auf, sich innerhalb der Flughafen Düsseldorf GmbH sowie gegenüber den Vertragspartnern und Kunden der Flughafen Düsseldorf GmbH dafür einzusetzen, dass Tarifflucht, Leiharbeit und Lohndumping von der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihren Geschäftspartnern aktiv bekämpft und entsprechende Maßnahmen zur Neuorganisation der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihrer Tochtergesellschaften eingeleitet werden. 

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erklärt sich solidarisch mit den Protesten der von Entlassung bzw. einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen bedrohten Beschäftigten der Klüh-Gruppe und fordert den Oberbürgermeister auf, unverzüglich Gespräche mit dem Betriebsrat des Unternehmens zu führen.

Begründung:

Der Düsseldorfer Flughafen wurde 1997 von der damaligen Landesregierung aus SPD und Grünen teilprivatisiert. Der 50%ige Landesanteil wurde an eine Firmengruppe unter der Leitung der Hochtief AG verkauft. Mit der Teilprivatisierung des Flughafens wurde dessen Geschäftspolitik immer stärker an Profitmaximierungsinteressen ausgerichtet. Nicht nur an den seitdem zunehmenden Flugbewegungen und den damit verbundenen Lärm- und Umweltproblemen ist dies ersichtlich. Auch die Situation zahlreicher Beschäftigter am Flughafen hat sich seitdem dramatisch verschlechtert.

„Sparprogramme haben zwar alle, doch konsequent war nur Düsseldorf.“ So berichtete die Wirtschaftswoche (12. Januar 2006) über die Entwicklung am Flughafen. Und weiter: „In einem Restrukturierungsprogramm behielt Flughafenchef Rainer Schwarz nur unverzichtbare Geschäfte wie den Betrieb der Gepäckanlage sowie gewinnträchtige wie das Management der Einkaufspassagen im Unternehmen. Hier sank die Belegschaft ohne betriebsbedingte Kündigungen von rund 2800 auf knapp 1000 Mitarbeiter. Der Rest wechselte in Tochtergesellschaften, an denen andere wie das Serviceunternehmen Klüh die Mehrheit haben. Von denen kauft der Flughafen nun die vorher selbst erbrachten Leistungen. Damit schaffte Düsseldorf in 2005 wieder einen deutlich zweistelligen operativen Gewinn.“

Zuvor hatte die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) zum einen mit der Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH (FDGHG) eine Tochter gegründet, die seitdem die bis dahin von der FDG erbrachten Bodenverkehrsdienstleistungen anbietet. Zum anderen wurde mit der DLG Personalservice GmbH ein „hauseigenes“ Leiharbeitsunternehmen gegründet, an dem die FDG 49% hält. 51% der Anteile hält die Klüh Beteiligungs GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften an Dritte, im Schwerpunkt die Überlassung von Arbeitskräften an die Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH.

Das komplizierte Konstrukt verfolgt nur einen Zweck: die „überlassenen“ Arbeitskräften sind zu den wesentlich schlechteren Leiharbeiter-Tarifen beschäftigt als bei der FDG direkt Beschäftigte. Ein ähnliches „Geschäftsmodell“ des Anton Schlecker hatte in diesem Frühjahr für massive öffentliche Empörung gesorgt - bei der Flughafen Düsseldorf GmbH, die zu 50% der Landeshauptstadt Düsseldorf gehört, ist dies seit langem gang und gäbe. Abgesegnet jeweils von der Mehrheit des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Diese Geschäftspraxis der Flughafen Düsseldorf GmbH muss schnellstens beendet werden. Aktuell hat die DLG Personalservice GmbH rund 60 Arbeitskräfte an die Klüh-Gruppe zur Reinigung der „Air Berlin“-Maschinen überlassen. Und 100 weitere Beschäftigte der Klüh-Guppe sind mit derselben Aufgabe betreut. Die Klüh-Guppe will diesen Unternehmensbereich schließen, vordergründig, weil „Air Berlin“ eine 20%ige Kostensenkung erwartet. Eine Rolle spielen dürfte aber auch, dass die Klüh-Belegschaft am Flughafen gut organisiert ist und eine ganze Reihe von Regelungen durchsetzen konnte, die in der Reinigungsbranche keineswegs üblich sind: Verhinderung von Arbeitszeitkonten, auf ein Jahr ausgelegte Schichtregelungen statt Arbeit auf Abruf und täglichen Schichtwechseln, Stundengarantien auch für Befristete und Leiharbeiter und Einschränkung der ohnehin zunehmenden Leiharbeit.

Nicht vertreten darf der Betriebsrat die rund 60 von der DLG Personalservice GmbH „überlassenen“ Beschäftigten. Die Gründung der  DLG Personalservice GmbH diente also auch der Schwächung von Gewerkschaften und betrieblicher Interessenvertretung.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf steht in der Pflicht, seinen bisherigen Umgang mit den Beschäftigten der städtischen Tochter Flughafen zu korrigieren und sich gegen Tarifflucht durch Leiharbeit und Ausgründungen einzusetzen und die Versuche weiteren Lohndumpings zurück zu weisen.

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou             Frank Laubenburg                    Ergün Durmus