Förderprogramm „klimafreundliches Wohnen“

Ausschuss für Umweltschutz

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 23.09.2010:

Hohe Heizkosten stellen für einkommensschwache MieterInnen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen in Düsseldorf“ will neben dem Ziel des Klimaschutzes ausdrücklich „eine soziale Komponente für Mieterinnen und Mieter“ haben

Dazu stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Wie viele Anträge wurden seit 2009 für Mehrfamilienhäuser, wie viele für Ein- und Zweifamilienhäuser gestellt?

  2. Wird – entsprechend der Berechnungen des Energiebedarfs bei den Energieausweisen - die potentielle Einsparung an Heizenergie (bei gegebener Durchschnittsraumtemperatur) erfasst, die durch die Maßnahmen des Förderprogramms durchgeführt worden sind oder werden? Wenn Ja, wie hoch ist  diese?

  3. Wie viele Mieterinnen und Mieter können davon profitieren? 

Freundliche Grüße

Stephan Ungheuer          Lutz Pfundner


Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Stulgies:

Frage 1: 
Wie viele Anträge wurden seit 2009 für Mehrfamilienhäuser, wie viele für Ein- und Zweifamilienhäuser gestellt? 

Antwort: 
Die seit 2009 gestellten Förderanträge verteilen sich zu 55 Prozent auf 265 Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten, und zu 45 Prozent auf 219 Ein- und Zweifamilienhäuser, dazu zählen ebenfalls Reihenhäuser, Doppelhaushälften sowie Doppelhäuser. Insgesamt liegen mit Stand 15. September 532 Anträge vor. 


Frage 2: 
Wird - entsprechend der Berechnungen des Energiebedarfs bei den Energieausweisen - die potentielle Einsparung an Heizenergie (bei gegebener Durchschnittsraumtemperatur) erfasst, die durch die Maßnahmen des Förderprogramms durchgeführt worden sind oder werden? Wenn Ja, wie hoch ist diese? 

Antwort: 
Für die Beantragung der meisten Fördertatbestände ist es generell nicht notwendig, dass Einsparpotential nachzuweisen. Eine Ausnahme stellen die Nachweise für die Förderung von Sondermaßnahmen und für den Wärmebedarf bei Blockheizkraftwerken dar. Der quantitative Einzelnachweis des theoretischen Einsparpotentials durch den Antragsteller würde für diesen einen zum Teil erheblichen Zusatzaufwand und damit auch verbundene .Kosten bedeuten. Die tatsächlichen Einsparungen könnten nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer Evaluation erhoben werden. 

Frage 3: 
Wie viele Mieterinnen und Mieter können davon profitieren? 

Antwort: 
Die Anzahl der Mieterinnen und Mieter wird statistisch nicht erfasst. Die gestellten Anträge betreffen etwa 2900 Wohneinheiten.