Fristversäumnis zur Einwendung gegen das Kohlekraftwerk Krefeld

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 08.07.2010 aus aktuellem Anlass:

In der Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Düsseldorf vom 19.11.2009 erklärte Frau Stulgies, Umweltdezernentin der Stadt Düsseldorf: „Die Stadt Düsseldorf wird bei dem Anhörungsverfahren der Bezirksregierung ihre Bedenken deutlich machen, dass der Klimaschutz durch ein Kohlekraftwerk in Krefeld auch in Düsseldorf erschwert wird“. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 17.05.2010 erklärte die Verwaltung, dass noch eine Antwort von der Bezirksregierung ausstehe. Vom 14. Mai 2010 bis 28. Juni 2010 bestand die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Bau des Kohlekraftwerks Krefeld-Uerdingen bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu erheben.

Antenne Düsseldorf sendete am 30.06.2010 folgenden Bericht unter der Überschrift „Kohlekraftwerk in Krefeld: BUND und Grüne wollen klagen“: „Düsseldorfer Umweltschützer wollen notfalls gegen den Bau des geplanten Kohlekraftwerks in Krefeld klagen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz und die Grünen im Rathaus haben rechtliche Schritte angekündigt, sollte die Bezirksregierung die Genehmigung erteilen. Mehr als 22.000 Unterschriften haben die Umweltschützer in Düsseldorf, Krefeld und Duisburg gegen das Kraftwerk gesammelt. Für Düsseldorf befürchten sie speziell im Winter, durch die nördlichen Winde, eine höhere Feinstaubbelastung. Die Bezirksregierung wertet alle Einwände jetzt bis Mitte September aus, dann werden die Gegner und das Energieunternehmen, das das Werk bauen will, noch einmal angehört. Die Stadt Düsseldorf wird ihre Einwände bei diesem Termin nicht vorbringen können. Trotz Ankündigung hat sie der Bezirksregierung keine fristgerechte Stellungnahme geschickt.“

Zu diesem Vorgang haben wir folgende Anfrage:

  1. Warum sind, trotz Zusicherung in der Sitzung des Umweltausschusses vom 19.11.2009 und in Kenntnis der Eingabefristen, keine Bedenken der Stadt Düsseldorf gegen das Kohlekraftwerk Krefeld fristgerecht bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht worden?

  2. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um Einfluss auf das Genehmigungsverfahren zu erhalten?

Freundliche Grüße

Gilbert Yimbou                  Angelika Kraft-Dlangamandla                  Gisela Dapprich


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Stulgies:

Frage 1:
Warum sind, trotz Zusicherung in der Sitzung des Umweltausschusses vom 19.11.2009 und in Kenntnis der Eingabefristen, keine Bedenken der Stadt Düsseldorf gegen das Kohlekraftwerk Krefeld fristgerecht bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht worden?

Antwort:
Am 5. Mai 2010 ging der Antrag zur Genehmigung des Kohlekraftwerks Krefeld im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentliche Belange bei der Stadtverwaltung ein. Beigefügt war aber allerdings nur eine Ausfertigung der sehr umfänglichen Genehmigungsunterlagen, so dass zwecks Beteiligung der betroffenen Fachämter telefonisch eine weitere Ausfertigung nachgeordert werden mussten.  Die zuständige Stelle bei der Bezirksregierung hatte zunächst keine weiteren Exemplare vorliegen, so dass erst am 25.05.2010 eine zweite Ausfertigung bei der Stadtverwaltung einging.

Mit der Bezirksregierung wurde vereinbart, dass die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Stellungnahme, der 10.06.2010, entfällt. Eine neue Frist wurde mit dem Schreiben der Bezirksregierung vom 25.05.2010 nicht gesetzt. Die Bezirksregierung hat aktuell am 30.06.2010 nochmals zugesagt, nicht ohne die Berücksichtigung kommunaler Belange zu entscheiden.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist der Bezirksregierung gestern zugeleitet worden.

Frage 2:

Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um Einfluss auf das Genehmigungsverfahren zu erhalten?

Antwort:
Die Stadtverwaltung hat als Träger öffentlicher Belange die vorher angesprochene Stellungnahme abgegeben und wird selbstverständlich am Erörterungstermin teilzunehmen.