Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshilfen zur Verfügung stellen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.10.2008 zu den Haushaltsberatungen 2009 am 30.10.2008:

Die Mittel für die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern und Kommunikationshilfen für Menschen mit Behinderungen werden von 7.500 Euro auf 20.000 Euro erhöht.

Begründung:
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen des Landes Nordrhein-Westfalen regelt, dass Menschen mit entsprechenden Behinderungen zur Wahrnehmung ihrer Interessen in Verwaltungsverfahren Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt bekommen. Der vorgesehene Satz von 7.500 Euro reicht zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung nicht aus. 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg        Helga Hermanns            Thomas Giese