Gerichtliches Vorgehen gegen sittenwidrige Löhne

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 25. März 2010:

Die Stadt Düsseldorf fordert die Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf auf, verstärkt gegen Arbeitgeber gerichtlich vorzugehen, die sittenwidrige Löhne zahlen. Hierbei werden sittenwidrige Löhne entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts definiert, wonach Sittenwidrigkeit in der Regel dann vorliegt, wenn der Stundenlohn ein Drittel und mehr unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt.

Begründung:

Bei zu geringen Löhnen zahlen die Arbeitsgemeinschaften aufstockende Sozialleistungen. Da Löhne, die ein Drittel und mehr unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegen, jedoch sittenwidrig und damit illegal sind, haben die Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit, gegen Arbeitgeber, die zu niedrige Löhne zahlen, gerichtlich vorzugehen. Dadurch können die Arbeitgeber gezwungen werden, höhere Löhne zu zahlen und die Arbeitsgemeinschaften müssen nicht mehr die illegal zu niedrig gezahlten Löhne mit Steuergeldern aufstocken.

Wie jetzt jedoch aus der Presse zu erfahren war, hat die Bundesagentur für Arbeit mit einer Dienstanweisung eine neue Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Die Arbeitsgemeinschaften sollen hiernach gegen sittenwidrige Löhne für Hartz-IV-EmpfängerInnen erst vorgehen, wenn die Löhne "im Regelfall deutlich unter 3.- Euro pro Stunde" liegen. Diese Definition widerspricht jedoch der des Bundesarbeitsgerichts. Nach dessen Rechtsprechung liegt Sittenwidrigkeit in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.

Die neue Prüfgrenze ist eine Einladung zur Lohndrückerei. Wer seinen Angestellten zukünftig nicht deutlich weniger als drei Euro pro Stunde zahlt, hat nichts zu befürchten. Durch diese Regelung subventioniert der Steuerzahler das Lohndumping der Unternehmen.

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou