Gewerbesteuer erhöhen

Ratsfraktion

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 15.12.2016: 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 440 v. H. wird zum 01.01.2017 um 10 % auf 484 v. H. erhöht.  

Begründung:
Die Stadt Düsseldorf befindet sich zunehmend in einer prekären finanziellen Situation. Die Rücklagen sind aufgezehrt, ein ausgeglichener Haushalt erscheint für 2017 ausgeschlossen und mit dem Schulbauprogramm, den notwendigen Baumaßnahmen im Wohnungsbereich, der Sanierung des Schauspielhauses und den notwendigen Ausgaben für die Geflüchteten stehen mit der bisherigen Finanzpolitik kaum zu leistende Aufgaben vor der Landeshauptstadt. Deshalb ist es notwendig, die Düsseldorfer Unternehmen an den Ausgaben der Daseinsvorsorge  zu beteiligen. 

Die Unternehmenssteuerreform zum 01.01.2008 hat für die Unternehmen in Deutschland zu einer erheblichen Steuerentlastung geführt. Die Körperschaftssteuer wurde für Kapitalgesellschaften von 25 auf 15 % gesenkt. Im Bereich der Gewerbesteuer wurde durch die Senkung der Gewerbesteuermesszahl die Steuer um 30 % reduziert. Einen zusätzlichen Vorteil erhielten die Unternehmen in Düsseldorf durch die Senkung des Hebesatzes von 455 v. H. (2004) auf aktuell 440 v. H. Dies führte zu einer Steuerentlastung 16.750 Euro bei einem Jahresgewinn von 100.000 Euro.

Das heißt, ein Unternehmen zahlt in Düsseldorf auf seine Gewinne heute ca. 32 % weniger Gewerbesteuer als noch im Jahr 2007. Bei einer Anhebung des Hebesatzes um 10 % würde der Vorteil gegenüber 2007 immer noch bei ca. 26 % liegen. Bei einem zur Gewerbesteuer herangezogenen Gewinn von 100.000 Euro käme eine zusätzliche Belastung von 128,30 Euro auf ein Unternehmen zu. Gleichzeitig würden die Einnahmen der Stadt sich um 80 bis 90 Millionen Euro erhöhen. 

Deshalb erscheint es gerechtfertigt, einen Teil der Entlastung wieder für die Aufgaben der Stadt zu aktivieren. Ohnehin zahlen Gewerbesteuer nur Betriebe, die Gewinne erwirtschaften. Diese Gewinne summieren sich in Düsseldorf auf ca. 6 Milliarden Euro. Personengesellschaften (die meisten kleinen und mittelständischen Firmen) ist es seit 2008 zudem möglich, die Gewerbesteuer in einem erheblich höheren Umfang mit der  Einkommensteuerschuld zu verrechnen. Zusätzlich haben diese Firmen einen Freibetrag von 24.500 Euro. Die kleinen und mittleren Personengesellschaften würden durch diese Erhöhung also nur minimal belastet werden.

Mit freundlichen Grüßen  

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner