Gewerbesteuer: Haushalt gerecht und nachhaltig finanzieren

Rat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 15.12.2022 (RAT/442/2022):

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für 2023 von 440 v. H. auf 480 v. H. angehoben. Ab dem Jahr 2024 wird der Hebesatz auf 520 v. H. angehoben.

Der § 6, 2 der Haushaltssatzung im Haushaltsplan 2023 wird demgemäß wie
folgt geändert:

„Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie
folgt festgesetzt: (...)

2. Gewerbesteuer auf 480 v.H.“

Im Teilergebnisplan des Dezernats 02 ist der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuereinnahmen für 2023 um 95.414.639 Euro zu erhöhen.

Für den Finanzplanzeitraum 2024-2026 sind die Ansätze wie folgt zu erhöhen:
2024: +199.318.066 Euro
2025: +204.216.303 Euro
2026: +205.744.878 Euro

Entsprechend den erwarteten Mehreinnahmen sind die Kalkulationen anzupassen und geplante Kürzungen im Haushalt zurückzunehmen.

Begründung:
Die Gewinne der in Düsseldorf ansässigen Großkonzerne wachsen während der aktuellen Krisen offenbar stark. Entsprechend steigen die Erträge der Stadt aus der Gewerbesteuer im Jahr 2022 laut Einschätzung der Kämmerei auf über eine Milliarde Euro. Bis 2026 wird ein Anstieg um weitere 131 Millionen Euro erwartet.

Zeitgleich leiden weite Teile der Stadtgesellschaft in der Krise unter rapide steigenden Preisen, Energiekosten und Mieten. Deshalb wird es nach Überzeugung der LINKEN Zeit, etwas mehr von den Gewinnen aus den Taschen der Aktionär:innen in die Daseinsvorsorge der Stadtbevölkerung umzuverteilen. Dafür stellt DIE LINKE zum Haushalt 2023 Anträge, deren Gegenfinanzierung mit einer Gewerbesteuererhöhung gesichert werden kann. DIE LINKE fordert darüber hinaus, geplante Kürzungen im städtischen Haushalt zurückzunehmen.

Die Anpassung der Gewerbesteuer ist aus Sicht der LINKEN überfällig: Seit die Stadt Düsseldorf im Jahr 2004 den Großunternehmen ein Steuergeschenk in Form einer Gewerbesteuersenkung gemacht hat, gefolgt von einer weiteren Steuersenkung auf Bundesebene, sind der Stadt jedes Jahr Millionen entgangen.

So zahlen Kapitalgesellschaften in Düsseldorf auf ihre Gewinne ca. 32 Prozent weniger Gewerbesteuer als noch im Jahr 2007. Eine Anhebung des Hebesatzes von 440 auf 480 v. H. nähme die Steuersenkung im Vergleich zu 2007 nur von 32 auf 25 Prozent zurück. Dauerhaft muss die Stadt Düsseldorf aber schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit zu einem dem Standort angemessenen Hebesatz von 520 v.H. kommen. DIE LINKE hält deshalb eine Erhöhung des Hebesatzes in zwei Stufen – auf 480 v. H. in 2023 und auf 520 v. H. ab 2024 – für angemessen.

Die Mehrheit der Betriebe ist von der Höhe der Gewerbesteuer gar nicht oder wenig betroffen. Bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro sind Personengesellschaften von der Gewerbesteuer befreit. Darüber hinaus sind Investitionen mit Unternehmensgewinnen, und damit mit der Gewerbesteuer, verrechenbar. Ebenso kann die Gewerbesteuer zum Teil mit der Einkommenssteuerschuld verrechnet werden. In der Krise sind die finanzschwächsten Betriebe damit von der Gewerbesteuer entlastet.

Mehr Menschen denn je sind darauf angewiesen, dass die Stadt Leistungen der Daseinsvorsorge erbringt. Durch die Verzögerung oder Verschlechterung geplanter Maßnahmen der Bundesregierung – wie der Einführung eines „Bürgergelds“ oder eines „49-Euro-Tickets“ anstelle des 9-Euro-Tickets – werden Entlastungen der Menschen auf kommunaler Ebene noch wichtiger.

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann                Helmut Born
 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.