Glasflaschenverbot rechtswidrig – LINKE begrüßt Urteil des VG Köln

Pressemitteilung

Das Kölner Glasflaschenverbot zu Karneval sollte als Muster für Düsseldorfer Verbotspläne herhalten, war aber offenbar rechtswidrig. Zu den entsprechenden heute verkündeten Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln erklärt Ratsmitglied Frank Laubenburg (DIE LINKE):

Die heutigen Urteile des Verwaltungsgerichts Köln entsprechen den politischen Positionen der Düsseldorfer Ratsfraktion DIE LINKE zum Thema Glasflaschenverbot.

Ein allgemeines Glasflaschenverbot beträfe zahlreiche Besucherinnen und Besucher des Düsseldorfer Karnevals. Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügungen müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Betroffenen stehen.

Das ist bei dem in Düsseldorf geplanten und in Köln durchgezogenen Glasflaschenverbot allerdings nicht der Fall. Vielmehr würden mit einem allgemeinen Glasflaschenverbot zahlreiche Menschen kriminalisiert und einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt, nur, weil sie eine Glasflasche bei sich tragen. Von daher begrüßt die Fraktion DIE LINKE die heutigen Kölner Urteile.

Zu Karneval 2011 muss die Verwaltung vor allem für ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten für Glasbehältnisse in der Altstadt sorgen. Das war in den letzten Jahren nicht der Fall und hat immer wieder zu Glasverletzungen geführt.

Eine Verschärfung des Ordnungsrechts, wie von den anderen Ratsfraktionen geplant, lehnt DIE LINKE ab. Schon jetzt werden ordnungsrechtliche Verfügungen, wie die Düsseldorfer Straßenordnung, immer wieder selektiv gegen bestimmte, den Ordnungskräften und der Verwaltung missfallende Personengruppen (Punks, Menschen mit dem Lebensmittelpunkt auf der Straße) eingesetzt. Ein Glasflaschenverbot – testweise zu Karneval und dann sukzessive ausgeweitet – wäre ein weiterer, nicht hinnehmbarer Schritt hin zur „Ordnungshauptstadt Düsseldorf“.