Gleichstellung aller Geflüchteter

Rat

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 19.05.2022 (RAT/201/2022)

Der Rat der Stadt Düsseldorf setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass alle Geflüchteten herkunftsunabhängig gemäß den Standards der „Richtlinie für vorübergehenden Schutz“ (2001/55/EG) behandelt werden. Gleichzeitig setzt die Stadt Düsseldorf, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten, die Gleichbehandlung aller Geflüchteten um.

Begründung:
Geschätzt 5 Millionen Ukrainer:innen mussten schon vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine flüchten, davon etwa 2 Millionen in die EU. Mehrere Hunderttausend Menschen flüchteten nach Deutschland. Anfang März 2022 wurde die sogenannte „Massenzustromrichtlinie“, auch „Richtlinie für vorübergehenden Schutz“ (2001/55/EG) genannt, von den Innenminister:innen der EU beschlossen. Der Beschluss bedeutet ein unkompliziertes Verfahren der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.

Die Menschenrechtsorganisation Medico schreibt dazu: „Wer ein bisschen Erfahrung mit dem europäischen Asylsystem und seinen nationalen Umsetzungen, etwa in Deutschland hat, wird sich bei Lektüre der Richtlinie wundern. Die vielfachen Schikanen, Beschränkungen und Einschränkungen sowie Ermessensspielräume der Behörden, die das Asylsystem in Europa kennzeichnen und so schwierig zu navigieren machen, sind in der Richtlinie absent. Und auch das Verfahren zur Anwendung der Richtlinie ist denkbar einfach:

Die Richtlinie sieht vor, dass der Rat das Bestehen eines Massenzustroms mit qualifizierter Mehrheit feststellt. Dies geschieht auf Antrag der Kommission, die ihrerseits wiederum von einem Mitgliedstaat dazu aufgefordert werden kann. Die Kommission muss dann lediglich benennen, um welche Personengruppe es sich handelt, für die dann nach dem Beschluss des Rates ein temporärer Schutzstatus in allen Mitgliedstaaten eingeführt wird. Dies bedeutet, dass keine aufwändige Einzelfallprüfung durchgeführt wird, sondern der Status einfach beantragt werden kann.

Die Dauer des Status ist auf ein Jahr begrenzt, kann aber verlängert werden. In Deutschland wird der Schutzstatus gleich für zwei Jahre vergeben. Weiter muss die Einreise der betroffenen Personen unterstützt werden. Eine weitergehende Asylantragstellung ist für Inhaber_innen des Schutzstatus möglich. Für die Dauer des Schutzes ist sowohl selbständige als auch nicht-selbständige Arbeit zuzulassen, Unterstützung durch die nationalen Sozialhilfesysteme eingeschlossen. Die Richtlinie sieht zudem keine starken Mittel vor, um die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden innerhalb der EU einzuschränken. Im aktuellen Fall wurde auch auf diese Mittel explizit verzichtet. Damit steht es Schutzsuchenden aus der Ukraine grundsätzlich frei zu entscheiden, in welchem europäischen Land sie sich vorübergehend niederlassen wollen.“

Die Anwendung der Massenzustromrichtlinie ist wegen ihrer Humanität sehr zu begrüßen – sie schafft aber auch faktisch ein 2-Klassen-System von Geflüchteten.

Fast alles, was den Geflüchteten aus der Ukraine zugestanden wird, und viele der Unterstützungsleistungen werden anderen Geflüchteten vorenthalten, die ebenso vor Krieg und Tod geflüchtet sind. Im Gegenteil, es wird alles getan um sie an der Flucht in die EU zu hindern. Mit der Folge von mehreren Tausenden Toten im Mittelmeer.

Dieses unterschiedliche Umgehen mit Geflüchteten muss beendet werden. Deshalb sollte sich die Stadt Düsseldorf dafür einsetzen, dass alle Geflüchtete nach dem Standard der „EU- Richtlinie für vorübergehenden Schutz“ behandelt und unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                Sigrid Lehmann


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.