Grenzwertüberschreitung der Feinstaubbelastungen

rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 06.05.2010:

Nach der 35.BImSchV vom 01.03.2007 mit dem Ziel, die Feinstaubbelastung (PM10) in den Innenstädten zu verringern, darf der Grenzwert von 50 µg/m³³ höchstens 35 mal im Jahr überschritten werden. Am 27.04.2010 war der Presse zu entnehmen, dass in diesem Jahr dieser Grenzwert bereits 23 mal (!) überschritten wurde. Damit wird es im Jahresverlauf mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Grenzwertüberschreitung kommen. Daher müssen früh- und rechtzeitig Maßnahmen getroffen werden, dies zu verhindern.

Auf Grund dieses Zusammenhangs stellt DIE LINKE. Ratsfraktion folgende Anfrage:

  1. Wo und wie oft ist es in diesem Jahr bisher im Stadtgebiet zur Überschreitung von Grenzwerten (PM10, N0x etc.) gekommen?

  2. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich dieser Entwicklung, und welche Maßnahmen (unter Anderem verschiedene Stufen der Aktionspläne des Luftreinhalteplans) gedenkt die Verwaltung in die Wege zu leiten?

  3. Welches ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Luftreinhalteplans bezüglich der Reduzierung von Feinstaub und Stickoxyden? Überlegungen zu Stichworten wie Baustellen, Holzheizungen, Binnenschifffahrt, Verkehrslenkung, Abgasnachbehandlungssysteme der Rheinbahnbusse, Carsharing, Güterverkehrslogistik und Routenkonzept sollten in die Beantwortung der Frage eingehen.

Freundliche Grüße

 

Frank Laubenburg                  Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou



Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Stulgies:

Frage 1:

Wo und wie oft ist es in diesem Jahr bisher im Stadtgebiet zur Überschreitung von Grenzwerten (PM1 0, NOx etc.) gekommen?

Antwort:
Für Feinstaub (PMlO ) darf gemäß 22. BlmSchV der Tagesmittelwert von 50 I-lg/m3 an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.

An den Messstationen des Landes wurde dieser Tagesmittelwert - mit Stand vom 31. März 2010 an der Corneliusstraße an 23 und - mit Stand vom 28. April 2010 - in Lörick an 12 Tagen überschritten.

An den städtischen Messstationen wurde dieser Tagesmittelwert mit Stand vom 12. April 2010
- an der Messstation Ludenberger Straße an 21,
- an der Dorotheenstraße an 22,
- an der Brinckmannstraße an 7 und
- im Aaper Wald an 6 Tagen
überschritten .

Die verschiedenen Bezugszeitpunkte sind durch unterschiedliche Messverfahren (kontinuierliche oder diskontinuierliche Messung), unterschiedliche Häufigkeiten bei der Entnahme der beaufschlagten Filter (z.B. 1 mal in 4 oder 6 Wochen) und unter­schiedlich lange Bearbeitungszeiten in den Laboren bedingt. Es handelt sich bei al­len angegebenen Werten um vorläufige, noch nicht validierte Daten.

Für Stickstoffdioxid (N02 ) ist nach der 22. BlmSchV der Stundenmittelwert von 200 IJg/m3 einzuhalten. 18 Überschreitungen pro Jahr sind zugelassen. Bisher liegen an den Messstationen noch keine Überschreitungen dieses N02 - Stundenmittelwer­tes vor.

Zu Grenzwerten, die sich auf Jahresmittelwerte beziehen, können bezogen auf 2010 derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.

Frage 2:
Wie ist die Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich dieser Entwicklung, und welche Maßnahmen (unter Anderem verschiedene Stufen der Aktionspläne des Luftreinhalteplans) gedenkt die Verwaltung in die Wege zu leiten?

Antwort:
Eine Bewertung der Luftbelastung im gesamten Jahr 2010 ist derzeit nicht möglich, da deren weitere Entwicklung im Jahresgang unter anderem stark witterungsabhängig ist.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes obliegt der Bezirksregierung. Dazu finden vor dem Hintergrund der Luftbelastung im Jahr 2009 weitere Gespräche Ende Juni 2010 zwischen Stadt und Bezirksregierung statt.

Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen - auch die im Luftreinhalteplan als Op­tion enthaltene Verschärfung des Fahrverbotes in der Umweltzone - ist eine prognos­tische Wirkungsanalyse des LANUV für die Gesamtstadt. Ziel ist, die lufthygienische Belastung für Feinstaub und Stickstoffdioxiden an stark befahrenen Straßen unter das Niveau der Grenzwerte der 22. BlmSchV zu senken.

Frage 3:
Welches ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Luftreinhalteplans bezüglich der Reduzierung von Feinstaub und Stickoxyden? Überlegungen zu Stichworten wie Baustellen, Binnenschifffahrt, Verkehrslenkung, Abgasnachbehandlungssysteme der Rheinbahnbusse, Carsharing, Güterverkehrslogistik und Routenkonzept sollen in die Beantwortung der Frage eingehen.

Antwort:
Der aktuelle Bearbeitungsstand zu den genannten Stichworten stellt sich wie folgt dar: Die Nachrüstung der Busflotte der Rheinbahn schreitet weiter voran: von insge­samt 488 Bussen sind Ende des Jahres 2009 219 mit einem Partikelfilter, der den höchsten Ansprüchen genügt, ausgestattet. 124 dieser 219 Busse erfüllen bereits heute die zurzeit im Nutzfahrzeugbereich strengste Abgasnorm EEV (Enhanced Environmentaly Friendly Vehicle) und emittieren um die Hälfte weniger an Stickstoffoxiden als vergleichbare "Euro 3 Busse".

Im Auftrag der Stadt hat die Fachhochschule Düsseldorf ein Gutachten über relevante Feinstaubquellen bei Baumaßnahmen erarbeitet. Aus dem Gutachten sind Stan­dards für effektive Maßnahmen zur Minimierung der Feinstaubbelastung abgeleitet. Diese sollen bei großen Bau- und Abbruchmaßnahmen innerhalb der Umweltzone in Bereichen mit vier- und mehrgeschossiger, geschlossener Blockrandbebauung als Nebenbestimmung in Baugenehmigungen aufgenommen werden. Dies ist zwischen­zeitlich bei ersten Baugenehmigungen, bei denen diese Kriterien erfüllt waren, erfolgt.

Bei Neu- und Änderungsgenehmigungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen wird in jedem Einzelfall die Möglichkeit geprüft, auch über den Stand der Technik hinausgehende Maßnahmen einzufordern. Zurzeit wird in ei­nem ersten Schritt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Feinstaubbelastung im Düs­seldorfer Haupthafen durchgeführt. Eingang finden alle Feinstaubquellen entsprechend ihrem Verursacheranteil.

Mit der Umsetzung des ersten Luftreinhalteplans .Düsseldorf / Südliche Innenstadt" im Jahr 2005 wurde für den Güterverkehr ein großräumig angelegtes Lkw-­Routenkonzept mit Ladezonen für den Anlieferverkehr ausgewiesen.

Die Verwaltung unterstützt die Car-Sharing Unternehmen bei der Findung geeigneter privater Stationen und weist in Broschüren bzw. unter der Rubrik "aktuelle Verkehrs­informationen" ausdrücklich auf die Vorteile von Car-Sharing hin. Die Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter der Verwaltung können Car-Sharing für dienstliche Fahrten nut­zen. Die Einrichtung von Car-Sharing Plätzen im öffentlichen Verkehrsraum ist nach der Straßenverkehrsordnung derzeit nicht möglich.

Zusätzlich wird zur Zeit geprüft, mit welchem Aufwand die Maßnahmen der Straßen­raumbegrünung an Belastungsschwerpunkten, die Landstromversorgung von Schif­fen sowie die Reduzierung von Staubemissionen durch Kleinfeuerungsanlagen ge­mäß der Novelle der 1. BlmSchV intensiviert werden können.