Handlungskonzept Zukunft Wohnen

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 04. April 2016:  Der Wohnungsmarkt in Düsseldorf ist äußerst angespannt. Alleine seit dem Jahr 2009 ist die Preisbindung für rund 7.000 Sozialwohnungen in Düsseldorf ausgelaufen, in den kommenden fünf Jahren werden weitere 3.000 Wohnungen aus der Preisbindung fallen. Um die Probleme des Düsseldorfer Wohnungsmarktes zu beheben, wurde im Jahr 2013 das sogenannte „Handlungskonzept Zukunft Wohnen“ im Düsseldorfer Stadtrat verabschiedet. Unter anderem beinhaltet es zwei Punkte: In Zukunft sollen bei Neubauprojekten ab einer bestimmten Größe 20 % der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau und 20 % im sogenannten preisgedämpften Wohnungsbau entstehen.

Weiter wird im Konzept ausgeführt: „Ist etwa das soziale Umfeld nicht geeignet für die Umsetzung von neuen Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau, kann die Quotierung zu Gunsten eines höheren Anteils an preisgedämpftem Wohnungsbau variiert werden. Eine Reduktion des preisgedämpften Anteils unter 20 % ist nicht möglich. … Ist auf dem Grundstück kein geförderter Wohnungsbau möglich, ist zunächst die Realisierung im näheren Umfeld zu prüfen. Wenn auch dies nicht umsetzbar ist, kann den Anforderungen an die Quotierung für den geförderten Wohnungsbau auf einem Alternativstandort innerhalb des Stadtgebietes oder durch den Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand nachgekommen werden.“ 

Obwohl DIE LINKE das Handlungskonzept für völlig unzureichend hält, interessiert es uns, wie das Konzept bisher umgesetzt wurde und ob zumindest die von der Ratsmehrheit verabschiedeten Regeln eingehalten werden. Auf eine Ratsanfrage unserer Fraktion antwortete die Verwaltung bzgl. der Einhaltung der Quoten: 

„Bei den Bebauungsplanverfahren mit Beginn nach dem Ratsbeschluss des HKW wird voraussichtlich bei zwei Vorhaben von der Quotierungsregelung abgewichen: An der Mercedesstraße (Bebauungsplan 02-007) ist ein Wohnhochhaus geplant. Gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW ist öffentlich geförderter Wohnungsbau in Hochhäusern nicht möglich, so dass der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen hier nicht umgesetzt werden kann. Für Hochhäuser gelten zudem strengere bauordnungsrechtliche Vorgaben, die zu höheren Baukosten führen. Deshalb wurde Anteil an preisgedämpften Wohneinheiten nicht erhöht. Es wird eine Quotierung von 20 % preisgedämpften Wohneinheiten angestrebt. Der Bebauungsplan 06-006 Westfalenstraße 46-48 („Living Westfalia“) liegt in einem Gebiet mit relativ hohem Bestand an öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Der Investor strebt an 25 % der Wohneinheiten als preisgedämpften Wohnungsbau zu realisieren. … Im Bebauungsplanverfahren Living Circle (Thyssen Trade Center) wurde aufgrund ungünstiger Förderkonditionen für Umbauten bestehender Gebäude der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau nicht umgesetzt.“ 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Inwiefern wurde bei den genannten Projekten den Anforderungen an die Quotierung auf Alternativstandorten nachgekommen?
  1. Inwiefern wurde bei den genannten Projekten den Anforderungen an die Quotierung durch den Ankauf von Belegungsbindungen nachgekommen?
  1. Falls keine Kompensation stattgefunden hat, welche konkreten Gründe lagen hierfür vor?

Freundliche Grüße  

Peter Nowinski                    Anja Wallerang                   Mbulelo Dlangamandla

 

Antwort der Verwaltung am 04.04.2016 (Stadtdirektor Hintzsche)

Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet:
An der Mercedesstraße (Bebauungsplan 02-007) ist ein Wohnhochhaus (mit insgesamt 36
Geschossen) geplant. Gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW
ist öffentlich geförderter Wohnungsbau in Hochhäusern über sieben Geschossen nicht
möglich, so dass der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen hier nicht umgesetzt
werden kann. Für Hochhäuser gelten zudem strengere bauordnungsrechtliche Vorgaben,
die zu höheren Baukosten führen. Deshalb wurde der Anteil an preisgedämpften
Wohneinheiten nicht erhöht. Es wird eine Quotierung von 20% preisgedämpften
Wohneinheiten angestrebt.

Der Bebauungsplan 06-006 Westfalenstraße 46-48 („Living Westfalia“) liegt in einem
Gebiet mit relativ hohem Bestand an öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Der Investor
strebt an, 25% der Wohneinheiten als preisgedämpften Wohnungsbau zu realisieren. In
der Sitzung des APS am 20.01.2016 wurde im Rahmen des Beschlusses zur
Öffentlichkeitsbeteiligung diese Abweichung dokumentiert.

Im Bebauungsplanverfahren Living Circle (Thyssen Trade Center) wurde aufgrund
ungünstiger Förderkonditionen für Umbauten bestehender Gebäude der Anteil an
öffentlich gefördertem Wohnungsbau nicht umgesetzt. In der Sitzung des APS am
26.03.2014 wurde mit dem Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung diese Abweichung dokumentiert.

Eine Umsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf Alternativstandorten oder
der Ankauf von Belegungsbindungen ist in den drei Fällen nicht erfolgt. Dies ist wie folgt
begründet: Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es bei besonderen Vorhabentypen wie
Hochhäusern oder dem Umbau von Bestandsgebäuden nicht zu rechtfertigen, dieselben
Forderungen hinsichtlich einer Quotierung zu stellen wie bei Wohnbauvorhaben, die die
Fördermöglichkeiten des öffentlichen Wohnungsbaus vollumfänglich nutzen können und
keinen erhöhten baulichen und finanziellen Aufwand haben.

Insgesamt zeigen die bisherigen Erfahrungen mit der Quotierungsregelung, dass die
Vorgabe von Abweichungsoptionen – wie derzeit im HKW enthalten – aufgrund der sehr
unterschiedlichen Einzelfälle nicht zweckmäßig ist. Deshalb wird auch mit der Vorlage Nr.
61/33/2016 – Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung – empfohlen, für
besondere Vorhabentypen Quotierungen festzulegen, die auf die jeweiligen
Rahmenbedingungen abgestimmt sind, sowie grundsätzlich auf die Vorgabe von
Abweichungsoptionen zu verzichten.