Hartz IV-Sanktionen in Düsseldorf

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14. Juni 2017:

Jedes Jahr werden tausende Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende verhängt, weil sie Forderungen des Jobcenters nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Die meisten Sanktionen erfolgen, da es Konflikte um Meldetermine gibt. Durch Sanktionen wird der Regelsatz von Hartz IV-Beziehenden gekürzt oder sogar gestrichen.

Fast eine Millionen Sanktionen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland verhängt. In der Summe wurden den Betroffenen dadurch rund 175 Millionen Euro vorenthalten. Auch in Düsseldorf ist die Zahl der Sanktionen in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen. Im Jahr 2011 wurden hier rund 7.000 Sanktionen verhängt. Bis zum Jahr 2015 hat sich diese Zahl auf über 15.000 erhöht.

Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend. Zum einen widersprechen sie dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, zum anderen führen sie bei den Betroffenen zu existenzieller Not. Die Auswirkungen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Das bedeutet, die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden.

DIE LINKE lehnt Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich ab. Das Grundproblem der fehlenden Existenz sichernden Arbeitsplätze kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage selbst verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Hartz IV-Beziehende gab es im vergangenen Jahr in Düsseldorf?
  1. Wie viele Sanktionen wurden im vergangen Jahr in Düsseldorf verhängt (aufgeschlüsselt nach absoluten Zahlen und Prozenten sowie Grund der Sanktion)?
  1. In welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt und wie viel Geld wurde den Betroffenen insgesamt vorenthalten?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl

 

Antwort der Verwaltung am 14.06.2017 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Im Dezember 2016 gab es im Bereich des Jobcenters Düsseldorf 62.151 SGB II -Leistungsberechtigte, davon 44.798 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

zu Frage 2: Die Anzahl der in 2016 rechtswirksam festgestellten Sanktionen und die
Sanktionsgründe gem. §31 bzw. 32 SGB II sowie die Sanktionsquoten ergeben sich
aus nachfolgender Tabelle.

 

rechtswirksam festgestellte Sanktionen
im Jahr 2016
13.515
Davon wegen
Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung
562
Weigerung eine Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder
Maßnahme aufzunehmen
560
Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme
173
Meldeversäumnis
12.006
Eintritt oder Erfüllung der Voraussetzungen einer Sperrzeit
199
Sonstige Gründe
15
Sanktionsquote Dezember 2016*
3,5%

* Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Datenstand Dezember 2016; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

zu Frage 3: Der durchschnittliche Kürzungsbetrag wird in der Statistik nur als Monatswert
ausgewiesen. Im Dezember 2016 betrug der durchschnittliche Kürzungsbetrag je
erwerbsfähigem Leistungsberechtigtem mit mindestens einer Sanktion 85,86 Euro.