"Zweckentfremdeter Wohnraum - Überprüfung von Vermietungsportalen"

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 16.01.2023 (AWM/003/2023):

Laut Antwort der Düsseldorfer Stadtverwaltung auf eine Anfrage der LINKEN standen im September 2021 wahrscheinlich 3,9 Prozent aller Wohnungen in Düsseldorf leer. Das sind 14.000 Wohnungen, die dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden. Dem steht laut dem Düsseldorfer Bündnis für bezahlbaren Wohnraum ein Bedarf von ca. 50.000 Wohnungen gegenüber.

Nach viel Druck des Wohnungsbündnisses und der LINKEN hat Düsseldorf inzwischen eine Wohnraumschutzsatzung, um diese Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Die Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung ist immer noch verbesserungsfähig; vor allem aber gibt es Mängel bei der Umsetzung.

Dies spiegelt sich in geringen Erfolgen wider: Laut Verwaltungsauskunft auf eine Anfrage der LINKEN werden innerhalb eines Jahres lediglich ca. 700 Verdachtsfälle recherchiert und weit weniger als hundert Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt.

DIE LINKE ist der Überzeugung, dass die Überprüfung von Wohnungsangeboten in den Vermietungsportalen automatisiert werden muss. Deshalb beantragten wir zur Haushaltsberatung 2023 im Stadtrat die Einrichtung eines Büros für bezahlbares Wohnen, das unter anderem eine softwarebasierte Überprüfung der Vermietungsangebote organisieren sollte. Dies wurde von den Mehrheitsfraktionen im Rat abgelehnt. Auch eine personelle Stärkung des Wohnungsamtes zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung lehnte die Ratsmehrheit ab.

So arbeiten im Wohnungsamt nach unserer Auffassung weiterhin zu wenige Beschäftigte die gemeldeten und recherchierten Verdachtsfällen auf Zweckentfremdung ab. Wenn aber infolge von Personalmangel die neu eingestellten Vermietungsangebote auf den Internetportalen nicht alle durchsucht werden, sind die recherchierten Verdachtsfälle möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Welche Kurzzeitvermietungsportale, wie beispielsweise Airbnb,werden seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzungsystematisch nach zweckentfremdeten Wohnungen durchsucht?
     
  2. In welchen zeitlichen Abständen werden die Vermietungsportaleauf welche Weise vollständig durchsucht?
     
  3. Welche Ergebnisse erbrachten die Überprüfungen bisher? (Bittedie Zahl der Verdachtsfälle, Bearbeitungsstand, Ergebnis derBearbeitung auflisten.)

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                                   Ben Klar                                            Mbulelo Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Zuschke:

Die Fragen 1, 2 und 3 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet:

Mit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung für das Stadtgebiet Düsseldorf im Oktober 2019 wurde zunächst die zweckfremde Nutzung von Wohnraum, z.B. für Kurzzeitvermietung, unter ein generelles Verbot mit Befreiungsvorbehalt gestellt. Da zu diesem Zeitpunkt die überwiegende Mehrheit der Angebote für Kurzzeitvermietung auf den bekannten Buchungsportalen anonymisiert eingestellt wurde, war eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nur in wenigen Einzelfällen möglich. Der Landesgesetzgeber hat daraufhin zur Verbesserung der Überprüfbarkeit die verpflichtende Angabe einer Wohnraum-Identitätsnummer in das Wohnraumstärkungsgesetz NRW mit aufgenommen.

Eine systematische Suche nach Anzeigen vermeintlicher zweckentfremdeter Wohnungen war jedoch bis Ende des Jahres 2022 sowohl wegen der fehlenden technischen Voraussetzungen zur Beantragung einer Wohnraumidentitätsnummer für Anbieterinnen und Anbieter als auch der den Anbieterinnen und Anbietern gewährten Übergangsfrist von sechs Monaten nach Einführung der entsprechenden Online- Dienste zum 01.07.2022 nicht möglich.

Ab Januar 2023 ist es erstmals möglich, mit Hilfe der Wohnraum-Identitätsnummern und unter Zuhilfenahme der durch die Anbieter geführten Buchungskalender für den genehmigungsfreien Zeitraum von derzeit 90 bzw. 180 Tagen vermeintliche Verstöße durch Abgleich mit den Buchungsdaten der genutzten Buchungsportale zu ermitteln.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Wohnraumidentitätsnummer hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Jahr 2022 insgesamt 50 Buchungsportale, in denen Kurzzeitvermietung angeboten wird, angeschrieben und auf die o.g. Verpflichtungen hingewiesen. In einem ersten Schritt werden diese Buchungsportale aktuell auf die Einhaltung der Verpflichtung der Angabe der Wohnraumidentitätsnummer ihrer Nutzerinnen und Nutzer geprüft. Eine systematische Prüfung von Verstößen gegen die Verpflichtungen erfolgt Zug um Zug nach jeweiliger Ausschöpfung des 90- bzw. 180-tägigen genehmigungsfreien Zeitraums. Vermeintliche Verstöße werden sodann im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens individuell ermittelt und geprüft.