Hinweis auf die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Beistandes zu ARGE-Terminen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.09.2010:

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales fordert die ARGE-Düsseldorf auf,

  1. umgehend an allen Standorten der ARGE-Düsseldorf im Eingangsbereich klar erkennbar Hinweisschilder anzubringen, die über die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Beistandes Auskunft geben.
  1. Diese Hinweisschilder sollen allgemein verständlich und in mehreren Sprachen formuliert sein.
  1. Die SachbearbeiterInnen sind anzuhalten, der Hinzuziehung von Beiständen grundsätzlich positiv zu begegnen.

Begründung:

Das zehnte Sozialgesetzbuch – SGB X – sieht in § 13 Abs. 4 für Verhandlungen und Besprechungen in sozialrechtlichen Belangen die Hinzuziehung eines Beistandes vor. Dieser von den Betroffenen frei zu wählende Beistand muss kein ausgewiesener fachgeschulter Experte sein und darf in aller Regel von Amts wegen nicht zurückgewiesen werden (Ausnahmen in § 13 Abs. 5 und 6 SGB X).

Die Erfahrung mit der Hinzuziehung von Beiständen hat gezeigt, dass Beistände dazu beitragen, Konfliktpotential zu entschärfen und möglicherweise auftretende Kommunikationsprobleme zu vereinfachen. Auch wenn bislang vergleichsweise wenige Betroffene von der Hinzuziehung eines Beistandes Gebrauch machen, zeigen doch gerade diese Fälle, dass auch im Interesse eines zuverlässigen und reibungslosen Verwaltungshandelns alle Betroffenen auf diese Möglichkeit hingewiesen werden sollten. Erwartungsgemäß würde die vermehrte Hinzuziehung von Beiständen das Verwaltungshandeln einvernehmlicher gestalten und damit die Widerspruchsstellen und Sozialgerichte entlasten.

Freundliche  Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                Cornelia Schlemper                  Silvia Schaak