Hinweis auf die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Beistandes zu Jobcenter-Terminen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16.02.2011:

In der AGS Sitzung am 29.09.2010 wurde von der Ratsfraktion DIE LINKE eine bessere Information der ALG-II-BezieherInnen über ihr Recht, einen Beistand zu Jobcenter-Terminen mitzubringen, gefordert (Vorlage 50/72/2010).

In der weiteren Diskussion wurde zugesichert, verschiedene Möglichkeiten der Information (Hinweis im Einladungsschreiben, Erstellung eines mehrsprachigen Merkblattes, Anbringung von Informationstafeln, Fließtext auf Laufbändern) zu diskutieren und die geeignete Form umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf:

  1. Wie werden ALG-II-BezieherInnen auf die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Beistandes zu Jobcenter-Terminen mittlerweile hingewiesen?

  2. Was hat die jeweilige Prüfung der gemachten Vorschläge zuHinweisen auf die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Beistandes zu Jobcenter-Terminen (Hinweis im Einladungsschreiben, Erstellung eines mehrsprachigen Merkblattes, Anbringung von Informationstafeln, Fließtext auf Laufbändern) jeweils ergeben?

  3. Gibt es einen unterschiedlichen Sachstand zu den entsprechenden Hinweisen bezogen auf die einzelnen Standorte der Düsseldorfer Jobcenter und wenn ja, welche?

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                Cornelia Schlemper                         Adrian Müller-Gehl