Inanspruchnahme des Düsselpasses erhöhen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 08. Februar  2017: 

Immer mehr Menschen in Düsseldorf leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Mit dem Düsselpass erhalten diese Menschen Vergünstigungen bei Kultur- und Sportangeboten.

Bislang musste allerdings der Großteil der Anspruchsberechtigten den Düsselpass gesondert beantragen und eine Berechtigung nachweisen. Nach mehreren Initiativen der Ratsfraktion DIE LINKE, den Düsselpass automatisch allen erfassten Anspruchsberechtigten zuzusenden, sicherte die Verwaltung eine Prüfung dieser Möglichkeit zu. Im März 2015 teilte die Verwaltung daraufhin mit (Vorlage 50/ 10/2015):  

„Die Verwaltung plant […] in Kooperation mit dem Jobcenter im Laufe des Jahres 2016 den Düsselpass erstmals automatisch an alle Leistungsbeziehenden des Jobcenters, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zu versenden. Mit ersten organisatorischen und logistischen Vorbereitungen wurde bereits begonnen.“ 

Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Bezieherinnen und Beziehern von Transferleistungen kostenlos zur Verfügung, auch Personen mit geringem Einkommen können den Pass erhalten. Im Oktober letzten Jahres berichtete die Rheinische Post unter dem Titel „Jeder fünfte Düsseldorfer ist arm“ darüber, dass 21,6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner als arm gelten. In dem Artikel heißt es: 

„Üblicherweise gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des bundesweit mittleren Einkommens zum Leben hat. Zurzeit sind das 917 Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hält das für wenig aussagekräftig und hat in seiner aktuellen Analyse […] die regionalen Preisniveaus in seine Bewertung miteinbezogen. […] Konkret heißt das: Weil in Düsseldorf (und anderen Großstädten) das Leben teurer ist, braucht ein Mensch mehr Geld, um eben jene Waren und Dienstleistungen zu erhalten, die im Bundesschnitt 917 Euro kosten. In Düsseldorf muss ein Bürger für das gleiche Paket 1013 Euro aufwenden.“  

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Personen waren im vergangenen Jahr im Besitz eines Düsselpasses und wie viele Personen bezogen in dieser Zeit eine der folgenden Leistungen:

    Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, sonstige laufende Sozialhilfe (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege), Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge?
  1. Hat die Verwaltung bereits begonnen, in Kooperation mit dem Jobcenter, den Düsselpass automatisch an alle Leistungsbeziehenden des Jobcenters, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zu versenden?

    Falls ja, wann wurde mit der Versendung begonnen? Falls nein, ab wann soll mit der Versendung begonnen werden?

  1. Bis zu welcher Einkommensgrenze ist es möglich, einen Düsselpass zu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen  

 

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl          

 

Antwort der Verwaltung am 08.02.2017 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Im vergangenen Jahr wurden 43.703 Düsselpässe ausgestellt. Im Dezember 2016 haben 107.711 Personen die genannten Leistungen bezogen.

zu Frage 2: Aufgrund diverser Softwareumstellungen und veränderter Bedingungen für die Bereitstellung der Daten durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter konnte leider auch in 2016 noch nicht damit begonnen werden, den Düsselpass automatisch an alle Leistungsbeziehenden zu versenden. Zur Zeit wird das Aussschreibungsverfahren vorbereitet. Der Versand soll im Sommer 2017 erfolgen.

zu Frage 3: Für den Düsselpass gibt es keine einheitliche Einkommensgrenze. Ob ein Düsselpass ausgestellt werden kann, hängt im Wesentlichen davon ab, ob eine bestimmte bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung bezogen wird. Der Feststellung der Bedürftigkeit geht eine individuelle Bedarfsberechnung voraus, die sich je nach Personenkreis nach dem Sozialgesetzbuch Zweites (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Zwölftes (Sozialhilfe) beziehungsweise das Asylbewerberleistungsgesetzes richtet.

Dabei werden insbesondere abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren Alter entsprechende Regel- und Mehrbedarfe angesetzt. Hinzu kommen die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind, für Miete, Heizung und ggf. zentrale Warmwasserversorgung.

Auch Personen, deren Einkommen den individuell festgestellten Bedarf geringfügig übersteigt, können einen Düsselpass erhalten. Bei dieser sogenannten Grenzfallregelung wird zusätzlich zum Regelbedarf der Sozialhilfe und zur Mietobergrenze ein Zuschlag von jeweils zehn Prozent angesetzt.