Induktive Höranlagen für städtische Sitzungsräume

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13. August stellt die LINKSFRAKTION folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten bis zu den Haushaltsberatungen im Oktober 2008 darzulegen, mit welchem Kostenaufwand für die Stadt und mit welchem Nutzen für schwerhörige Menschen der Einsatz von Induktionsanlagen in städtischen Sitzungsräumen (Rathaus, Bezirksverwaltungsstellen) verbunden wäre.

Begründung:
Die heutige Induktionstechnologie wird den Bedürfnissen der schwerhörigen Menschen im großen Umfang gerecht. Gute, dem heutigen Stand der Technik entsprechende Anlagen verfügen über einen integrierten Dynamikkompressor (AGC = Automatic Gain Control), sodass größere Lautstärkeunterschiede automatisch ausgeglichen werden. Dies bedeutet für den Hörgeräteträger, dass immer ein optimaler „Empfang" herrscht, unabhängig wie laut das Gesprochene ist und wie gezielt das Mikrofon benutzt wird.

Innerhalb der induktiven Hörschleife kann sich der schwerhörige Zuhörer frei bewegen, wichtig ist nur, dass er sein Hörgerät auf „T" geschaltet hat.
Kernstück einer induktiven Höranlage ist eine Induktionsschleife, die bei modernen Technologien nur aus einer einzigen Drahtwindung besteht und in den Fußboden, in der Wand oder auch im Deckenbereich verlegt wird. Diese Schleife wird durch einen speziellen Verstärker (Konstantstromverstärker) betrieben. Dieser „Loop-Driver" wird mit den gewünschten Signalen (Sprache, Musik, Durchsagen, etc.) von einem Mikrofon oder durch Anschluss an eine bestehende Verstärkeranlage angespeist.

Dadurch baut sich im Inneren dieser Schleife ein Magnetfeld auf, das den gewünschten Informationen entspricht. Wird ein zweiter Draht in dieses Magnetfeld gebracht (in diesem Fall ein Hörgerät mit eingebauter Induktionsspule), so kann an diesem Draht eine Spannung abgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg        Karl Heinz Maaß        Thomas Giese