Integration von Wohnungslosen in den Wohnungsmarkt

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 30.08.2010:

Am 7. Juni 2010 erhielten die BewohnerInnen der städtischen Unterkunft Kuthsweg 16-20 die Anordnung, dass ihre Unterkünfte zwischen dem 24. und 30. Juni geräumt und sie in andere Notunterkünfte eingewiesen werden.

Drei Parteien klagten gegen diese Anordnung und beantragten die Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung. Das Verwaltungsgericht folgte dem Begehren und setzte die aufschiebende Wirkung wieder ein.

So konnte die Stadt gegenüber den klagenden Parteien ihre Anordnung nicht mehr in der vorgesehenen Zeit durchsetzen. Die Stadt legte keine Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Eine der klagenden Parteien hat die Unterkunft auf der Posener Straße angenommen. Den beiden anderen Parteien aber wurden von der Stadt normale Mietwohnungen angeboten, die sie auch im August bezogen haben. Hier besteht jetzt ein ordentliches Mietverhältnis mit allen Regelungen des Mieterschutzes.

Dies zeigt, dass es durchaus bessere Möglichkeiten gibt als wohnungslose Mitbürgerinnen und Mitbürger von einer Notunterkunft in die andere zu schieben!

Aus diesem Grunde fragen wir an:

  1. Für wie viele Mietwohnungen, aufgelistet nach Wohnungsgrößen, Anzahl der Zimmer und nach den zehn Stadtbezirken, besitzt die Stadt Belegungsmöglichkeiten?

  2. Wie werden die Belegungsmöglichkeiten umgesetzt und nach welchen Kriterien werden diese Wohnungen vergeben?

  3. Wie viele der unter 1. genannten Wohnungen befinden sich im Eigentum der Stadt Düsseldorf oder ihrer Tochtergesellschaften?

Freundliche Grüße


Dr. Lieselotte Opitz            Peter Nowinski            Mbulelo Dlangamandla

 

Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Für wie viele Mietwohnungen, aufgelistet nach Wohnungsgrößen, Anzahl der Zimmer und nach den zehn Stadtbezirken, besitzt die Stadt Belegungsmöglichkeiten? 

Antwort:
Die Stadt Düsseldorf besitzt für 4.309 Wohnungen das sogenannte Besetzungsrecht. Im Rahmen dieses Rechtes weist das Wohnungsamt den Hauseigentümern registrierte wohnungssuchende Haushalte zu. 

Eine Übersicht - aufgeteilt nach Stadtbezirken und Anzahl der Wohnräume - ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 


Frage 2:
 
Wie werden die Belegungsmöglichkeiten umgesetzt und nach welchen Kriterien werden diese Wohnungen vergeben? 

Antwort: 
Bei den Wohnungen mit städtischem Besetzungsrecht (i.d.R. für 15 Jahre nach Bezugsfertigkeit) erfolgt die Vergabe nach der Dringlichkeit des Vermittlungsfalles, der sich nach bestimmten Kriterien in die Kategorien Wohnungsnotfall, Dringlichkeitsfall, Verbesserungswunsch einordnet. 

Ziel ist es, durch Ausübung des Besetzungsrechts vorrangig die Wohnungsnot- und Dringlichkeitsfälle zu versorgen. Die Ausübung des Besetzungsrechts mit der Zuweisung hilfebedürftiger Haushalte kennzeichnet den wesentlichen Anteil der Vergabepraxis. 


Frage 3: 
Wie viele der unter 1. genannten Wohnungen befinden sich im Eigentum der Stadt Düsseldorf oder ihrer Tochtergesellschaften? 

Antwort:
Von den unter 1. genannten Wohnungen befinden sich 477 im Eigentum der Städtischen Wohnungsgesellschaft AG.