Kein Einsatz von Jugendlichen als Spitzel

Rat

Antrag der LINKSAFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.06.2009:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf lehnt den Einsatz Jugendlicher als Alkohol- Testkäufer ab und fordert die Verwaltung auf, entsprechende Pläne nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:

Der Jugendrat hat sich in seiner Sitzung vom 23.04.2009 mit einem Antrag zum Einsatz jugendlicher Testkäufer befasst. Der Antrag sah vor, die Verwaltung prüfen zu lassen unter welchen Voraussetzungen Minderjährige als Agents Provocateures einsetzbar sind, um die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz zu überwachen. Der Jugendrat lehnte dies mit breiter Mehrheit ab. Auch der Deutsche Kinderschutzbund hat sich entschieden gegen den Einsatz jugendlicher Testkäufer gewandt. Kinder und Jugendliche sollten, so dessen Bundesvorsitzender Hilgers, zu Aufrichtigkeit und nicht zu Hinterhältigkeit erzogen werden.

Der Einsatz Jugendlicher zur Provokation von Ordnungswidrigkeiten (sog. Agents Provocateures) ist nach Auffassung der LINKSFRAKTION unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten mehr als kritisch zu bewerten. Im Polizeirecht werden Agents Provocateures bereits seit einiger Zeit genutzt. Schon zum G8-Gipfel in Heiligendamm setzte die Polizei nach Berichten Beteiligter verdeckte Ermittler zur Provokation von Straftaten ein. Es war auch der Einsatz von Agents Provocateures, der ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern ließ und bis heute unmöglich macht. Wir lehnen diese Art der „Ordnungs- und Sicherheitspolitik“ ab.

Der Einsatz von Jugendlichen zu Testkaufzwecken ist überdies nicht dazu geeignet, den Verkauf von Alkohol an Minderjährige konsequent zu unterbinden. Verbote sind im Jugendbereich generell schon mangels Durchsetzbarkeit kein adäquates Mittel: Wer sich selbst den Alkohol nicht kaufen kann, fragt eben die volljährigen Freunde.

Die „Präventionsarbeit“ des Düsseldorfer OSD, der als zuständiger Behörde die Planungen Leonhardts vermutlich umsetzen wird, ist ohnehin bereits jetzt mehr als kritisch zu bewerten. Mit Publikationen versucht die Behörde, über die Gefahren von Drogen aufzuklären. Hierbei wird jedoch beinahe ausschließlich auf den rechtlichen Aspekt verwiesen. Es handelt sich um „Prävention“ mit dem erhobenen Zeigefinger, deren Wirksamkeit arg bezweifelt werden muss. Besonders bei Jungendlichen schlägt eine Dämonisierung und Kriminalisierung von Drogen meistens nicht an. Statt Repression und Verbot muss die Erziehung zur Drogenmündigkeit im Mittelpunkt stehen. Nur eine sachliche und glaubwürdige Aufklärung über die Wirkung und Risiken von Drogen kann dazu beitragen, einen selbstverantwortlichen Umgang mit Rauschmitteln zu entwickeln und die Selbstgefährdung einzuschätzen. Verstärkte Prävention, statt Repression ist notwendig.

Die Einhaltung des gesetzlichen Verbots der Abgabe von Alkohol an Minderjährige muss daher mit konventionellen Methoden überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Adelgunde Kahl                             Frank Laubenburg                           Gilbert Yimbou