Kö-Bogen

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Ratssitzung am 04.02.2010:

Da die Ratsfraktion DIE LINKE. aus formalen Gründen nicht in der Kleinen Kommission Kö-Bogen vertreten ist, hat sie nur die Möglichkeit sich über Sitzungsinhalte über die Presse zu informieren und bei Nachfragen sich des Instrumentes der Anfrage aus aktuellem Anlass zu bedienen.

Bei der Sitzung der Kleinen Kommission Kö-Bogen am 01.02.2010 hat Herr Bonin laut Presse mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung 01 bereits vor einem Jahr über die Baumfällungen und die Interimsstrasse informiert wurde. Tatsächlich gab es eine Information in der BV-Sitzung am 23.01.2009 über die Fällung von 22 Bäumen wegen einer notwendigen Kanalumlegung. Von einer Interimsstraße für PKW war keine Rede, im Gegenteil, die der Informationsvorlage beigefügten Pläne wiesen ausdrücklich nur Fuß- und Radwege aus.

Laut Presse wird der erste Bauabschnitt nach heutigem Stand sich um rund 55 Millionen Euro verteuern (38%), weil Provisorien, Denkmal- und Umweltschutz, Versicherungen und Projektsteuerung im Beschluss aus 2007 nicht beziffert wurden. Außerdem käme noch eine Preissteigerung von 20% (RP-Artikel) bzw. 22,7% (NRZ) hinzu. Der aktuelle Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes weist für den Zeitraum zwischen dem ersten Quartal 2007 und dem vierten Quartal 200 eine Baupreissteigerung von 5,7% aus.

In diesem Zusammenhang stell die Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf folgende Frage aus aktuellem Anlass:

  1. Ist die Verwaltung der Meinung, dass mit der Information einer Bezirksvertretung und einer Kleinen Kommission, in der nur drei von fünf Fraktionen vertreten sind und deren Berichte nur im Nichtöffentlichen Teil der Gremien behandelt werden die Öffentlichkeit ausreichend informiert wird?

  2. Wie begründet die Verwaltung für ein Bauvorhaben eine Preissteigerung von 20% und mehr in einem Zeitraum, in dem das statistische Bundesamt für den gleichen Zeitraum einen Baupreisindex von 5,7% ausweist?

  3. Welche Positionen beim Projekt Kö-Bogen sind noch nicht beziffert und mit welchen Mehrkosten ist noch zu rechnen?                                                                                             

Freundliche Grüße

Frank Laubenburg                      Gilbert Yimbou



Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:
Kö-Bogen

Frage 1:
Ist die Verwaltung der Meinung, dass mit der Information einer Bezirksvertretung und einer Kleinen Kommission, in der nur drei von fünf Fraktionen vertreten sind und de­ren Berichte nur im Nichtöffentlichen Teil der Gremien behandelt werden die Öffent­lichkeit ausreichend informiert wird?

Antwort:
Die Verwaltung hat sich in der Vergangenheit und wird sich in der Zukunft an die Zu­ständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf und die Bezirkssatzung hal­ten. Die Information der Bezirksvertretung erfolgte vor dem Hintergrund des bevor­stehenden Baubeginns für die Libeskind-Gebäude auf dem Jan-Wellem-Platz und die dafür erforderliche Baufeldfreimachung. Die Anlage der Interimstraße als Ersatz für einen Teil der Hofgartenstraße ist von bezirklichem Interesse Bedeutung und von daher der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu geben.

Die Regularien für die Kleine Kommission Kö-Bogen sind mit Beschluss des Rates vom 13.12.2007 festgelegt worden und bilden die Grundlage für das Verwaltungs­handeln.


Frage 2:
Wie begründet die Verwaltung für ein Bauvorhaben eine Preissteigerung von 20 % und mehr in einem Zeitraum, in dem das statistische Bundesamt für den gleichen Zeitraum einen Baupreisindex von 5,7 % ausweist?

Antwort:
Der Unterschied der Kosten zwischen dem Grundsatzbeschluss und dem Ausfüh­rungs- und Finanzierungsbeschluss für das Projekt Kö-Bogen erklärt sich zum einen durch die Fortschreibung der Planung und zum anderen durch die Hinterlegung von Kosten für Maßnahmen, die im Grundsatzbeschluss bereits genannt, aber noch nicht beziffert werden konnten.

Dem Grundsatzbeschluss lag eine Kostenschätzung (Leistungsphase 2 der HOAI) zugrunde. Die durch die Fortschreibung der Planung festgestellten Kosten sind Er­gebnis einer detaillierten Kostenberechnung entsprechend der Leistungsphase 3 der HOAI. Das Projekt liegt dabei im Rahmen einer üblichen Kostenänderung zwischen der Kostenschätzung aus der Phase Vorplanung und der Kostenberechnung in der Phase Entwurfsplanung in Höhe von bis zu 30%.

Insoweit ist der Baukostenindex des statistischen Bundesamtes nicht ursächlich für die hier in Rede stehenden Kostenveränderungen. Der aktuelle Baukostenindex hat allerdings Eingang in die jetzt vorliegende Kostenberechnung gefunden.

Frage 3:
Welche Positionen beim Projekt Kö-Bogen sind noch nicht beziffert und mit welchen Mehrkosten ist noch zu rechnen?

Antwort:
Die Kostenberechnung für die Verkehrsanlagen Kö Bogen 1. BA ist abgeschlossen und wird im AuF-Beschluss, der dem OVA am 24.02.2010, HFA am 08.03.2010 und Rat am 25.03.2010 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, dargestellt.

Die Kostenberechnung für die Verkehrsanlagen Kö-Bogen 2. BA wird z.Z. erarbeitet und wird dem Rat und seinen Gremien entsprechend zur Beratung und Beschluss­fassung vorgelegt.