Kontrollen des Veterinäramtes bei Tierversuchsanlagen

Ausschuss für Umweltschutz

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 09. Februar 2017: In Düsseldorf gibt es mehrere Einrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt werden. Die Rheinische Post berichtete in einem Artikel vom 14.01.2017 über Tierversuche an der Heinrich-Heine-Universität. Laut dem Bericht befinden sich dort mehr als 20.200 Tiere, die in einem hermetisch abgeriegelten Gebäude mit verhangenen Fenstern gehalten werden.  

Weiterhin heißt es in der Rheinischen Post: „Über das, was hinter den verschlossenen Türen passiert – man gelangt nur mit registriertem Daumenabdruck und Chipkarte hinein – ist in den vergangenen Jahren viel spekuliert worden. Tierschützer aus Düsseldorf und von außerhalb sprechen etwa von grausamen Experimenten, etwa an Beagle-Hunden für Zahn-Implantate“. Im Jahr 2015 sind in dieser Tierversuchsanlage laut Rheinischer Post 37.859 Tiere getötet worden.  

Generell sind Tierversuche nach ihrer ethischen Vertretbarkeit zu beurteilen. Die Zuständigkeit für die Kontrollen der Tierversuchsanlagen obliegt dem städtischen Veterinäramt. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Kontrollen haben die Amtstierärtztinnen und Amtstierärzte des Düsseldorfer Veterinäramtes in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Einrichtung)? 

  2. Welche konkreten Mängel wurden bei diesen Kontrollen festgestellt und welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen (aufgeschlüsselt nach Jahren und Einrichtung)? 

  3. Wie viele Tiere wurden in den kontrollierten Einrichtungen in den vergangenen fünf Jahren zu Tierversuchszwecken gehalten und wie viele Tiere wurden in diesem Zeitraum getötet (aufgeschlüsselt nach Jahren, Einrichtung und Tierart)?  

Mit freundlichen Grüßen 

Natalie Meisen                    Odd Krause                                         Nils Jedamzik

 

Antwort der Verwaltung am 16.03.2017 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1:

Einrichtungen, in denen Versuchstiere gehalten werden, benötigen für die Tierhaltung eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Zuständige Behörde für die Erteilung dieser Erlaubnis ist in Düsseldorf das Amt für Verbraucherschutz. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle Haltungseinrichtungen in Düsseldorf verfügen über eine gültige Erlaubnis.

In Düsseldorf werden in folgenden Einrichtungen Versuchstiere gehalten:

  • Zentrale Einrichtung für Tierforschung und Tierschutzaufgaben, Universitätsstr. 1,
    40225 Düsseldorf (ZETT)
  • Deutsches Diabetes-Zentrum, Auf’m Hennekamp 65, 40225 Düsseldorf (DDZ)
  • Leibniz Institut für Umweltmedizinische Forschung, Auf’m Hennekamp 50,
    40225 Düsseldorf (IUF)


In den Jahren 2012 bis 2016 wurden in den drei Einrichtungen insgesamt 22 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt: Im ZETT über den genannten Zeitraum 10 Kontrollen, im DDZ und im IUF jeweils 6 Kontrollen. Die Häufigkeit und Frequenz der Kontrollen wird durch eine Risikobeurteilung festgelegt, die u.a. die Tierzahlen und Tierarten, die baulichen und technische Ausstattung der Einrichtungen, die Beanstandungsquote und –schwere berücksichtigt werden.

zu Frage 2: Bei den Tierschutzkontrollen im ZETT gab es nur am 10.02.2014 eine Beanstandung bei der Kaninchenhaltung. Hier fehlten den Tieren Versteck- bzw. Rückzugsmöglichkeiten, die unmittelbar nach der Kontrolle geschaffen wurden. Die Kontrollen im DDZ ergaben über den genannten Zeitraum keine Beanstandungen. Bei den Kontrollen im IUF wurden bauliche, technische und organisatorische Mängel festgestellt. So fehlte dem Tierhausleiter im Jahr 2012 die Qualifikation gemäß den Vorgaben der Gesellschaft für Versuchstierkunde. Die Raumklimadaten wurden nicht mit vernetzten Einzelgeräten erfasst, es gab keine zentrale Alarmanlage zur Messung der Raumklimadaten, zwei Autoklaven zur Desinfektion von Arbeitsgeräten waren defekt, es gab in verschiedenen Bereichen keine geschlossene Raumdecke und es gab keine funktionierende Raumdesinfektion. Daraus folgte die Anordnung zur Beseitigung der Mängel und es wurde die Vorlage eines Sanierungsplanes gefordert. Für die baulichen Mängel wurden unterschiedliche Fristen zur Mängelbeseitigung vorgegeben. Die jeweilige fristgerechte Umsetzung wurde bei den anschließenden Kontrollen geprüft. Im Jahr 2015 waren alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen und die festgestellten Mängel beseitigt.

zu Frage 3: Die Tierzahlen, welche die tierversuchsdurchführenden Einrichtungen zu melden haben, ergeben sich aus den Bestimmungen der Versuchstiermeldeverordnung. Zu melden ist demnach u. a. die Zahl der in Versuchen verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßler, wie zum Beispiel Tintenfische.
Der Umstand, dass ein Tier in einem Versuch verwendet und entsprechend auch gemeldet wurde, bedeutet nicht, dass dieses Tier im Rahmen der Versuchsdurchführung getötet wurde. Die Einrichtungen sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Anzahl der getöteten Tiere mitzuteilen.
Die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere ergibt sich aus dem jeweiligen Erlaubnisbescheid nach § 11 Tierschutzgesetz, in dem maximale Tierzahlen je Einrichtung festgelegt sind, die nicht überschritten werden dürfen. Die tatsächliche Zahl gehaltener Tiere ist zumeist geringer.

Die Haltung folgender Tierarten und -zahlen ist derzeit genehmigt:
Im ZETT dürfen 40.000 Mäuse, 20.000 Ratten, 150 Hamster, 150 Gerbils, 60 Kaninchen, 200 Meerschweinchen, 27 Marmoset-Affen (zzgl. Jungtiere unter 5 Monaten), 96 Hunde mit einer Widerristhöhe bis 50 cm, 72 Hunde von 50 bis 65 cm Widerristhöhe, 57 Hunde mit über 65 cm Widerristhöhe, 20 Katzen, 200 Schweine, 31 Schafe, 50 Frösche und 200 Fische gehalten werden.
Im DDZ dürfen 7.000 Mäuse, 300 Ratten, 50 Meerschweinchen und im IUF 15.000 Mäuse, 750 Ratten und 20 Kaninchen gehalten werden.