Kriterien für die Berechnung der Wertsteigerung von Kleingartenparzellen

Rat

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.06.2009:

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in über 4.200 Fällen Rückbaumaßnahmen in Kleingartenparzellen gefordert. Diese Aufforderungen werden in den meisten Fällen von den Kleingartenpächtern und auch dem Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner als rechtlich strittig bzw. rechtswidrig angesehen.

Das Rechtsamt der Stadt beruft sich in einer Stellungnahme an das Amtsgericht im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren neben der Bezugnahme auf das öffentliche Recht darauf, dass nach seinem Leitbild für das Kleingartenwesen „...die Gärten auch für die Bezieher niedriger Einkommen erschwinglich bleiben... müssen.“

Dieser prinzipiellen Auffassung kann sich die LINKSFRAKTION Düsseldorf nur anschließen.

Allerdings hat die LINKSFRAKTION Düsseldorf bereits in ihrem Antrag an den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zur Sitzung am 13.10.2008 und erneut in ihrem Antrag zu den Haushaltsberatungen des Rates am 11.12.2008 thematisiert, dass die hohen Erschließungskosten für den Kanalanschluss der Kleingärten zu sprunghaft zugenommenen Leerständen geführt hat, weil eben die Gärten für Bezieher niedriger Einkommen nicht mehr erschwinglich sind.

Durch anteilige Kosten für den Kanalanschluss, die für den Einzelpächter bei 5.000 bis über 7.000 Euro liegen, findet eine verstärkte Verdrängung vieler Pächter mit niedrigem Einkommen statt.

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als befremdlich, dass nach Auffassung der Stadtverwaltung der Ersatz eines durch einen Sturm zerstörten Wellplastikdachs den Gartenwert so in die Höhe treiben würde, dass städtischerseits dagegen vorgegangen werden muss, die hohen Kosten eines Kanalanschlusses im Sinne des vom Rechtsamt genannten Leitbildes für Kleingärten aber andererseits sozial vertretbar sein sollen. Die Darlehensregelungen der Stadt für die Kanalanschlüsse senken ja die Kosten für die Kleingartenpächter nicht, sie verschieben das Problem lediglich.

In diesem Zusammenhang fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

  1. Welche Kosten sind innerhalb der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Anordnung von Rückbaumaßnahmen gegenüber den Pächtern von Kleingartenparzellen seit 2007 entstanden bzw. noch zu erwarten?
  2. Wie hoch ist die durchschnittliche, die niedrigste und die höchste Wertsteigerung einer Kleingartenparzelle, die durch die Maßnahmen, deren Rückbau gefordert wird, entstanden sein soll?
  3. Wie hoch ist die durchschnittliche Wertsteigerung einer Kleingartenparzelle durch einen Kanalanschluss?

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Laubenburg                           Adelgunde Kahl                             Gilbert Yimbou