Kriterien für unabhängige GutachterInnen

Kulturausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Kulturausschusses am 24.02.2011:

Auf der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 16.12.2010 wurde der Stadt eine angebliche „Schenkung“ unterbreitet, bei der die sog. „Stifter“, die Familie Metzler, den Ankauf weiterer Objekte ihrer Porzellansammlung durch städtische Einrichtungen zur Bedingung machte. Der erörterte Kaufpreis des Kopplungsgeschäftes in Höhe von 1,6 Mio. Euro orientierte sich an einem einzigen Gutachten, an dessen zuverlässiger Unabhängigkeit im Laufe der Sitzung des Rates am 16.12.2010 Zweifel aufkamen, da eine allzu große Nähe zwischen Verkäufer und Gutachter vermutet wurde. Aufgrund dessen wurde vom Stadtrat ein zweites Gutachten über den Wert der Sammlung in Auftrag gegeben. Laut einem Bericht der Westdeutschen Zeitung vom 31. Januar 2011 hat dieses Gutachten nunmehr einen deutlich geringeren Wert der Sammlung ergeben.  

Aus diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an: 

  1. Gibt es Kriterien für die Auswahl von GutachterInnen bei Kunstankäufe und wenn ja, welche?

  2. Wie kann in Zukunft ausgeschlossen werden, dass GutachterInnen mit Nähe zu den VerkäuferInnen eingesetzt werden?

  3. Wie beurteilt die Verwaltung die unterschiedlichen Ergebnisse der beiden Gutachten? 

Freundliche Grüße

 

Dr. Michael C. Klepsch                        Peter Ulrich Peters                   Christian Drees


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hans-Georg Lohe

 

Frage 1:
Gibt es Kriterien für die Auswahl von Gutachterinnen bei Kunstankäufen und wenn ja, welche?

Antwort:
Die Auswahl von Gutachtern und Gutachterinnen für die Bewertung von Kunstwerken im Rahmen von Ankäufen o.ä. erfolgt ausschließlich unter fachlichen Gesichtpunkten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles.
Wichtiges Kriterium ist u.a., ob sich der Gutachter/die Gutachterin wissenschaftlich mit vergleichbaren Objekten beschäftigt hat.


Frage 2:
Wie kann in Zukunft ausgeschlossen werden, dass Gutachterinnen mit Nähe zu den Verkäuferinnen eingesetzt werden?

Antwort:
Zunächst ist festzustellen, dass zwischen dem Sammlerehepaar und dem Erstgutachter eine Nähe unterstellt wird, die in diesem Maße überhaupt nicht bestanden hat oder besteht. Richtig ist, dass der Erstgutachter ein ausgesprochener Experte auf dem Gebiet des Meissner Porzellans ist. Dr. Pietsch, Direktor der Porzellansammlung der staatlichen Kunstsammlungen Dresden, hat gemeinsam mit dem früheren Direktor des Hetjens-Museum/Deutsches Keramikmuseum, Bernd Hakenjos, die viel beachtete Ausstellung "Frühes Meißner Porzellan -Kostbarkeiten aus deutscllen Privatsammlungen" im Hetjens-Museum kuratiert. Die Ausstellung wurde sowohl im Hetjens-Museum wie auch in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden präsentiert. Aus dieser Zeit stammen die Kontakte zwischen den beiden Museen und auch die Kontakte zu dem Sammler-Ehepaar, die allerdings in der Folge nicht regelmäßig gepflegt wurden.

Für den die Ausstellung begleitenden Katalog hat Herr Dr. Pietsch gemeinsam mit Herrn Dr. Hakenjos sowohl das Vorwort wie auch einen wissenschaftlichen Textbeitrag geliefert, der sich ausschließlich mit der Sammlung der Eheleute beschäftigt.


Frage 3:
Wie beurteilt die Verwaltung die unterschiedlichen Ergebnisse der beiden Gutachten?

Antwort:
Dass unabhängige Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist weder außergewöhnlich noch unüblich. Bei der Bewertung von Kunstwerken spielen viele Faktoren eine Rolle, die von unterschiedlichen Gutachtern auch verschiedentlich gewertet werden. Auch die Kulturstiftung der Länder, die um eine Mitfinanzierung des Ankaufes gebeten wurde, hält unterschiedliche Ergebnisse von Gutachtern für absolut üblich.

Im Übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich bereits viele Monate vor der Ratssitzung vom 16.12.2010 ein Zweitgutachten angefordert habe, schon allein weil dies Voraussetzung ist, um überhaupt einen Antrag an die Kulturstiftung der Länder und das Land Nordrhein-Westfalen auf Mitfinanzierung stellen zu können. Leider war der Zweitgutachter aus Zeitgründen nicht in der Lage, sein Gutachten rechtzeitig vor der Ratssitzung abzuliefern.