Laien-Defibrillatoren in U-Bahnhöfen der Rheinbahn

Ausschuss für Ordnung und Verkehr

Anfrage der Fraktion DIe LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 19. August 2015:  Die Rheinbahn wirbt damit, dass sie nun auf 140 Monitoren in allen U-Bahnen Videos unter dem Motto „Wiederbelebung – auch du kannst Leben retten“ laufen lässt.  Diese erläutern, was man tun kann wenn jemand das Bewusstsein verliert. Dies ist ein erster Schritt, jedoch nicht ausreichend. 

Die Anbringung von Laien-Defibrillatoren an stark frequentierten Orten, wie der U-Bahn Station Heinrich-Heine-Allee oder Hauptbahnhof, kann im Fall eines Herzstillstandes Leben retten. Dies beweisen Beispiele, bei denen diese bereits vor Ort sind. In München wurden so in elf Jahren 16 Menschenleben gerettet. 

Die Laien-Defibrillatoren können von umstehenden Personen bedient werden, die Bedienung erklärt sich von selber bzw. ist in wenigen Schritten am Gerät erläutert. Durch Sprachausgabe kann dem Rettenden erläutert werden, wie das Gerät zu handhaben ist. Etliche Studien haben gezeigt, dass die Geräte prinzipiell wirksam und leicht zu bedienen sind. Laien können mit den automatischen externen Defibrillatoren, wie Mediziner sie nennen, kaum etwas falsch machen. Es braucht also keine aufwendige Ausbildung von Fachpersonal für die Bedienung. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Sind in U-Bahn Haltestellen Defibrillatoren angebracht, wenn ja wo und wie viele?

  1. Falls Haltestellen nicht ausgestattet worden sind, welche Gründe liegen vor und bis zu welchem Zeitpunkt werden alle unterirdischen Haltestellen mit Defibrillatoren ausgestattet sein?
  1. Sind weitere Maßnahmen zur Lebensrettung  an stark frequentierten Orten, wie U-Bahn-Haltestellen, geplant?

Freundliche Grüße 

 

Blanchard                                Anja Vorspel                                       Lutz Pfundner  


Antwort der Verwaltung (Beigeordneter Dr. Keller)

zu Frage 1: An den U-Bahnhaltestellen in Düsseldorf sind keine Defibrillatoren angebracht. In
einigen wenigen anderen deutschen Städten wurden in den vergangenen Jahren
U-Bahnhöfe mit Defibrillatoren, zum Teil im Zusammenhang mit weitergehender
Ausstattung öffentlicher Räume installiert. Als Betreiber dieser Geräte treten
unterschiedliche Organisationen, wie z.B. Rettungsdienste oder Feuerwehren auf.
Die Erfahrungen aus dem Betrieb dieser Geräte sind unterschiedlich.

zu Frage 2: Die Randbedingungen und Folgen einer möglichen Ausrüstung von U-Bahnstationen
mit automatischen Defibrillatoren werden zurzeit bei der Rheinbahn geprüft.
Vorbehaltlich abschließender Prüfung ist festzustellen, dass die Anforderungen an
den Betrieb solcher Geräte, wie sie in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
definiert sind, relativ hoch sind. Es ist daher nicht verwunderlich, dass im Rahmen
der Prüfung bisher kein Fall bekannt geworden ist, bei dem das
Verkehrsunternehmen als Betreiber dieser Geräte auftritt. Insofern gilt es
insbesondere, für diese Technologie fachkompetente Organisationen zu finden, mit
denen eine sinnvolle Kooperation möglich erscheint. In diesem Zusammenhang ist
auch die Ausstattung weiterer öffentlicher Räume und Gebäude zu prüfen.

zu Frage 3: Seitens der Rheinbahn werden in unregelmäßigen Abständen Kampagnen aktiv
unterstützt, wie die in der Anfrage der Ratsfraktion „Die Linke“ benannte Information
unter dem Motto „Wiederbelebung – auch Du kannst Leben retten“.
Darüber hinaus werden die eingesetzten Mitarbeiter der Rheinbahn und ihrer
Auftragsunternehmen im gesetzlich vorgesehenen Umfang in Erste Hilfe-
Maßnahmen unterwiesen.