Leerstand bei den ehemaligen Rheinbahn-Wohnungen

Ratsherr Pfundner

Anfrage von RH Lutz Pfundner zur Sitzung des Rates am 30. Oktober 2014

In Kaiserswerth befinden sich ca. 100 öffentlich geförderte Wohneinheiten, die vor rund eineinhalb Jahren von der „Rheinbahn-Immobilien“ an die „Düsseldorfer Wohnungsgesellschaft“ (DWG) verkauft wurden. 14 dieser Wohnungen stehen inzwischen zum Teil weit über drei Monate leer. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist ein so langer Leerstand nur mit Zustimmung der Stadt möglich. 

Im Wohnraumförderungsgesetz ist hierzu festgehalten, dass ein Verfügungsberechtigter eine öffentlich geförderte Wohnung nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle – hier die Verwaltung der Stadt Düsseldorf – länger als drei Monate leer stehen lassen darf (vgl. § 27, Abs. 7, Satz 1 Nr. 2). 

Weiter führt das Gesetz aus: „Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn und solange eine Vermietung nicht möglich ist und der Förderzweck nicht auf andere Weise, auch nicht durch Freistellung von Belegungsbindungen nach § 30 oder durch Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen nach § 31, erreicht werden kann. … Sobald voraussehbar ist, dass eine Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat der Verfügungsberechtigte dies der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitzuteilen.“ 

Aus diesem Grund frage ich an:  

  1. Wurde eine Genehmigung auf Leerstand für die Wohnungen in Kaiserswerth erteilt und falls ja, für wie viele Wohnungen und welche Gründe lagen für die Erteilung der Genehmigung vor?

  2. Wann werden die Wohnungen wieder bezugsfertig sein?

  3. Wurden für weitere Wohnungen aus dem Gesamtpaket der damals verkauften Rheinbahn-Wohnungen Genehmigungen auf Leerstand beantragt, bzw. erteilt und falls ja, für wie viele und wo befinden sie sich?

 

Freundliche Grüße  

Lutz Pfundner