Leerstand bei den ehemaligen Rheinbahn-Wohnungen

RH Lutz Pfundner

Anfrage von RH Lutz Pfundner zur Sitzung des Rates am 30.10.2014: 

In Kaiserswerth befinden sich ca. 100 öffentlich geförderte Wohneinheiten, die vor  rund eineinhalb Jahren von der „Rheinbahn-Immobilien“ an die „Düsseldorfer Wohnungsgesellschaft“ (DWG) verkauft wurden. 14 dieser Wohnungen stehen inzwischen zum Teil weit über drei Monate leer. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist ein so langer Leerstand nur mit Zustimmung der Stadt möglich. 

Im Wohnraumförderungsgesetz ist hierzu festgehalten, dass ein Verfügungsberechtigter eine öffentlich geförderte Wohnung nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle – hier die Verwaltung der Stadt Düsseldorf – länger als drei Monate leer stehen lassen darf (vgl. § 27, Abs. 7, Satz 1 Nr. 2). 

Weiter führt das Gesetz aus: „Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn und solange eine Vermietung nicht möglich ist und der Förderzweck nicht auf andere Weise, auch nicht durch Freistellung von Belegungsbindungen nach § 30 oder durch Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen nach § 31, erreicht werden kann. … Sobald voraussehbar ist, dass eine Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat der Verfügungsberechtigte dies der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitzuteilen.“ 

Aus diesem Grund frage ich an: 

  1. Wurde eine Genehmigung auf Leerstand für die Wohnungen in Kaiserswerth erteilt und falls ja, für wie viele Wohnungen und welche Gründe lagen für die Erteilung der Genehmigung vor?

  2. Wann werden die Wohnungen wieder bezugsfertig sein?

  3. Wurden für weitere Wohnungen aus dem Gesamtpaket der damals verkauften Rheinbahn-Wohnungen Genehmigungen auf Leerstand beantragt, bzw. erteilt und falls ja, für wie viele und wo befinden sie sich?

Freundliche Grüße  

Lutz Pfundner

Antwort der Verwaltung am 30.10.2014 (Beigeordneter Hintzsche):

Antwort zu Frage 1: Die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG (DWG) übernahm den Bestand von der Rheinischen Bahngesellschaft AG mit Wirkung vom 01.05.2013. Die Wohnungen an der Verweyenstr. 2-20 und 3-21 sind noch bis Ablauf des 31.12.2015 mietpreis- und belegungsgebunden. Die Wohnungen müssen energetisch ertüchtigt und die Grundrisse den aktuellen Wohnbedürfnissen entsprechend umgestaltet werden, so dass der Bestand wieder marktgängig ist. Die Fluktuation ist hoch, die Leerstände steigen an. Für die gesamte Wohnanlage (insgesamt 144 Wohnungen) führt die DWG derzeit eine gutachterliche Quartiersanalyse durch. Dabei sollen Art und Umfang der notwendigen baulichen Maßnahmen ermittelt und festgelegt werden. Mit dem Abschluss der Untersuchung wird im November 2014 gerechnet. Für die leer stehenden Wohnungen wurden von der DWG Genehmigungen zum Leerstand beantragt und für fünfzehn Wohnungen erteilt. Die Gründe liegen in der objektiven Unvermietbarkeit der Wohnungen.

Antwort zu Frage 2: Die Frage der weiteren Nutzung ergibt sich aus dem Ergebnis der Quartiersanalyse. Eine Ergebnispräsentation durch die DWG ist für Januar 2015 vorgesehen.

Antwort zu Frage 3: Aus dem Gesamtpaket der ehemaligen Rheinbahn-Wohnungen (830 Wohnungen) wurden keine weiteren Leerstandsgenehmigungen beantragt.