Leerstand in Düsseldorf

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 03. April 2017:  In Düsseldorf besteht ein sehr hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, die Mieten steigen kontinuierlich. Gleichzeitig steht eine große Zahl an Wohnungen leer. Der „Wohnungsmarktbericht Düsseldorf“ weist als aktuellste Zahl eine Leerstandsquote von 3,18 Prozent für das Stadtgebiet aus. Somit gibt es über 11.000 leerstehende Wohnungen in Düsseldorf. 

Die Informationsvorlage „Wohnungsmarktbeobachtung“, vorgelegt in der AWM-Sitzung im Februar, beschäftigt sich ebenfalls mit dem Wohnungsleerstand in der Stadt. In der Vorlage heißt es, dass im Amt für Wohnungswesen die Aufgabe der Wohnungsaufsicht neu strukturiert und organisiert wurde. Es wurde eine systematische Begehung der Stadtgebiete mit überwiegendem Anteil an Mehrfamilienhäusern eingeführt, bei der die Wohngebäude schwerpunktmäßig u.a. auf vermeintliche Leerstände überprüft werden. 

Bezüglich der Ergebnisse gibt die Vorlage an: „Von November 2015 bis November 2016 wurden im Stadtgebiet insgesamt 1.503 leerstehende Wohnungen ermittelt. […] Für eine bessere Ermittlung und Überprüfung von Leerständen wurde ein Kataster der geprüften Straßenzüge sowie eine Übersicht leerstehender Objekte im Stadtgebiet angelegt.“ 

Durch Einsicht in das Kataster durch den Sprecher der Ratsfraktion DIE LINKE, Lutz Pfundner, konnte festgestellt werden, dass die 1.503 leerstehenden Wohnungen durch die Begehung von nur sehr wenigen Straßenzügen ermittelt wurden. Selbst diese wenigen Ergebnisse waren zum Teil fehlerhaft, z.B. in der Langenfelder- oder der Verweyenstraße. 

Im Fazit der Informationsvorlage „Wohnungsmarktbeobachtung“ heißt es abschließend: „Neben einer soliden Anzahl von Vermietungsobjekten für die Düsseldorfer Bevölkerung gibt es Entwicklungen wie beispielsweise die Anzahl der Leerstände, die zunehmende Zahl von Objekten mit gewerblicher Zimmervermietung sowie die zweckentfremdeten Wohneinheiten, die Handlungsbedarfe aufzeigen. Der Beschluss einer Zweckentfremdungssatzung für das Stadtgebiet Düsseldorf wäre wünschenswert, um angemessenen, preisgünstigen Wohnraum für viele Bevölkerungsschichten zu erhalten.“ 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie viele Straßenzüge mit wie vielen Wohnungen wurden bisher im Stadtgebiet im Rahmen der Begehung auf Leerstand überprüft und wie viele wurden noch nicht überprüft?
  1. Bis wann werden alle Straßen im Stadtgebiet im Rahmen der Begehung überprüft und im Kataster eingegeben und wo wird dieses veröffentlicht?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Hauseigentümer zur Meldung von Wohnungsleerstand zu verpflichten, um so einen genaueren Überblick zu erzielen?

Mit freundlichen Grüßen  

 

Mbulelo Dlangamandla                   Anja Wallerang                    Peter Kirchner

 

Antwort der Verwaltung am 03.04.2017 (Stadtdirektor Hintzsche):

zu Frage 1: Zum Stand März 2017 wurden ca. 90 % der Düsseldorfer Straßen begangen. Es
fehlen noch Straßenzüge in den Randgebieten Düsseldorfs. Einige Straßenzüge
wurden bewusst ausgelassen - wenn es sich um homogene
Einfamilienhaussiedlungen handelt (z.B. Teile von Angermund, Hubbelrath, Lörick).
Hinweis:
Das Leerstandskataster des Wohnungsamtes enthält lediglich die Straßen, in denen
leerstehende Wohnungen / Wohngebäude ermittelt wurden. Straßen, die ohne
Feststellungen begangen wurden, sind dort nicht erfasst. Daher ist die Aussage,
dass die 1.503 leerstehenden Wohnungen durch die Begehung von nur sehr
wenigen Straßenzügen ermittelt wurden, nicht korrekt.
Darüber hinaus werden ermittelte Leerstände nicht nur einmalig erfasst, sondern
auch deren Entwicklung in jedem Einzelfall beobachtet und das Kataster
entsprechend aktualisiert. Die Verweyenstraße und die Langenfelder Straße werden
nicht mehr als Leerstand erfasst, da bereits bekannt ist, dass die Wohnungen zeitnah
abgerissen und durch Neubau ersetzt werden.

zu Frage 2: Die noch fehlenden Straßenzüge werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2017
begangen.

zu Frage 3: Es gibt keine rechtlichen Möglichkeiten, Hauseigentümer frei finanzierter Wohnungen
zur Meldung von Wohnungsleerstand zu verpflichten.