Legale Graffitiflächen im Stadtgebiet

Rat

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.06.2009:

Die Verwaltung wird aufgefordert, genehmigte Freiflächen für Graffiti-Kunst zur Verfügung zu stellen. Es sollte sich dabei u.a. um Unterführungen oder Brücken im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet handeln. Die legalen Graffiti-Spots sind durch Schilder an den Bauwerken zu kennzeichnen.

Begründung:

Zahlreiche Unterführungen, Mauern, Wände im Stadtgebiet können durch Graffitis künstlerisch gestaltet und damit aufgewertet werden.

Graffiti sind ein Ausdrucksmittel urbanen Lebensgefühls. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sollte durch die Legalisierung ausgewählter öffentlicher Flächen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Graffiti-Kultur leisten und sich damit an den entsprechenden Initiativen anderer Städte wie Wien, Helsinki und Potsdam orientieren.

In Düsseldorf bieten sich, auch in Absprache mit der Deutschen Bahn AG unter anderem folgende Flächen an: Vennhauser Allee (Bahn-Unterführung), Karl-Geusen-Str. (Wand zum Sportplatz), Gustav-Poensgen-Str. (Bahnwall), Str. ( Wand zum Betriebshof Lierenfeld), Parkplatz Philipshalle, Siegburger Str. (Wand der Bahn), Forststr. / Cäcilienstr.  (Brückenkomplex der Münchener Str.), Bonner Str. (Brückenkomplex der Münchener Str.) so wie die Bahnunterführungen Kölner Str., Ellerstr., Hüttenstr., Kruppstr., Oberbilker Allee.

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Laubenburg                  Adelgunde Kahl                      Gilbert Yimbou