Mehreinnahmen durch städtische BetriebsprüferInnen

Ratsfraktion

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015:  Der Rat fordert die Verwaltung der Stadt Düsseldorf auf, ihr gesetzliches Mitwirkungsrecht im Steuerermittlungsverfahren (§21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahrzunehmen und für die Teilnahme an kommunalen Betriebsprüfungen mindestens vier Personalstellen einzurichten. Dafür werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt. Zu erwartende Mehreinnahmen sind ebenfalls in den Haushalt einzustellen. 

Begründung:

Die Kommunen sind an dem finanzamtlichen Verfahren der individuellen Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer grundsätzlich nicht beteiligt. Des Weiteren haben sie kein eigenes Einspruchrecht gegen einen Gewerbesteuermessbescheid. Daher hat der Gesetzgeber ihnen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen nach § 21 Abs. 3 FVG eingeräumt. Es wird den Gemeinden damit ermöglicht, die verschiedenen Rechte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. 

Die Aufgabe der BetriebsprüferInnen besteht in der Begleitung, Unterstützung und der Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt, mit der Zielsetzung, Fehler im Verfahren abzustellen und die gebotene Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen. 

Dieses Auskunfts- und Teilnahmerecht nehmen verschiedene Städte, wie z.B. Nürnberg, Köln und Duisburg als freiwillige Aufgabe wahr, Düsseldorf jedoch nicht. Die Gemeinden im Umland von Düsseldorf, die dieses Recht wahrnehmen, konzentrieren sich bei dem Einsatz auf Konzerne und Großbetriebe. 

In Köln sind für diese Aufgabe sechs Stellen eingerichtet, welche zu erheblichen Mehreinnahmen führen: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter/in und Jahr (Nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden.“ (Mitteilung Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 0916/2012) 

Laut Stadtverwaltung Düsseldorf wäre für jede Stelle in diesem Bereich mit Personalkosten in Höhe von rd. 75.000 bis  84.000 EUR (ohne Verwaltungskosten) pro Jahr zu rechnen.  Dem würden die zu erwartenden erheblich höheren Mehreinnahmen gegenüberstehen. 

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner