Modernisierungsmieterhöhung in Hassels-Nord
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 16. März 2015: Wie die Rheinische Post am 10. Februar 2015 berichtete, hat die Hochhaussiedlung an der Potsdamer Straße in Hassels-Nord den Eigentümer gewechselt.
Nach etlichen Brandstiftungen ist vor vier Jahren der Runde Tisch Hassels gegründet worden, um Sicherheitsmängel zu beseitigen, aber auch um gegen andere drängende Probleme im Viertel vorzugehen. Während der damalige Eigentümer Instandhaltungsmaßnahmen vernachlässigte, geht der Nachfolger jetzt den umgekehrten Weg und verfolgt ein anderes Geschäftsmodell.
Bei den rund 1.400 Wohnungen des Viertels sind die Mietpreisbindungen ausgelaufen. Es sollen erhebliche Modernisierungen durchgeführt werden, die zu beträchtlichen Mieterhöhungen führen werden und welche sich viele der jetzigen BewohnerInnen nicht mehr werden leisten können. Dabei muss unterschieden werden zwischen der Instandhaltung, die ohnehin in der Miete enthalten ist - wegen der die Miete also nicht erhöht werden darf - und einer Modernisierung im gesetzlichen Sinne.
Nach Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Die mögliche Mieterhöhung hängt also von der Höhe der Investition in die Modernisierung ab und es gibt keine Deckelung und Kappungsgrenze wie bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Vor zwei Jahren gab es einen ähnlichen Fall in Düsseldorf-Niederkassel. Die Mieten des FEROX-Hochhauses (heute „White Max“) an der Emmanuel-Leutze-Straße haben sich damals nach der Sanierung fast verdoppelt. Neben der Presse hatte auch der WDR ausführlich darüber berichtet. Ähnliches zeichnet sich jetzt in Hassels-Nord ab. In Rede stehen Mietpreiserhöhungen von bis zu vier Euro pro Quadratmeter.
Dies wird unweigerlich zu einer Verdrängung der jetzigen MieterInnnen führen. Viele müssen mit Leistungen der Grundsicherung auskommen und können Mieterhöhungen von mehreren Euro pro Quadratmeter nicht bezahlen.
Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf an:
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Mietpreisbegrenzung über die Anrechnung von Drittmitteln bei öffentlichen Förderungen (energetische Modernisierung, Barrierefreiheit)?
- Nach § 555f BGB können Vereinbarungen über Modernisierungsmaßnahmen unter anderem über die künftige Miethöhe getroffen werden. Inwiefern kann die Stadt die Vertragspartner dabei unterstützen?
- Welche Maßnahmen wird die Stadt ergreifen, um MieterInnen im Bezug von Transferleistungen den Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen, wenn die Mietpreise nach der Modernisierung über den Angemessenheitsgrenzen liegen?
Freundliche Grüße
Peter Nowinski Mbulelo Dlangamandla Dr. Anja Wallerang-Dagou
Antwort der Verwaltung am 16.03.2015
zu Frage 1: Die Verwaltung hat der neuen Verfügungsberechtigten (IWG) bereits angeboten, sie
zur Beantragung von Fördermitteln zu beraten. Die Verfügungsberechtigte teilte mit,
dass die Maßnahmen ausfinanziert seien und eine Inanspruchnahme von
Fördermitteln nicht in Frage komme.
zu Frage 2: Die Wohnungen der Wohnanlage Hassels-Nord unterliegen seit Ablauf des
31.12.2012 nicht mehr den Mietpreisbindungen. Die Vereinbarungen orientieren sich
seither am Zivilrecht und damit am Zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Stadt ist somit mietpreisrechtlich nicht mehr involviert.
Unterstützung erfolgt – auch im Hinblick auf die Rechtmäßigkeitsprüfung der
angekündigten Modernisierungen und damit verbundenen Mietererhöhungsbegehren
– durch den an der „Initiative Mieterhilfe Hassels-Nord“ beteiligten Mieterverein
Düsseldorf e. V.
zu Frage 3: Das Jobcenter Düsseldorf wird prüfen, ob und in welcher Höhe es die
Mieterhöhungen übernehmen kann. Sollte dies nicht oder nur temporär möglich sein,
ist ein Verbleib der Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen in ihren
Wohnungen danach nicht mehr möglich. Für diesen Fall wird die Verwaltung die
Betroffenen bei der Wohnungssuche unterstützen.