Modernisierungsmieterhöhung in Hassels-Nord – Aufklärung der MieterInnen über die Härtefallregelung

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 04. Mai 2015: Das Wohnungsamt wird beauftragt, folgende mehrsprachige Informationen für die MieterInnen der IWG in Hassels wegen der begonnen bzw. unmittelbar bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen zu geben:

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 04. Mai 2015: 

Das Wohnungsamt wird beauftragt, folgende mehrsprachige Informationen für die MieterInnen der IWG in Hassels wegen der begonnen bzw. unmittelbar bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen zu geben: 

  • Alle MieterInnen sollen per Rundschreiben über die Beratungsmöglichkeiten und Unterstützung vor Ort informiert werden.

  • Die MieterInnen, bei denen noch nicht mit den Modernisierungsarbeiten begonnen wurde, sollen einen allgemeinen Hinweis auf die gesetzliche Härtefallregelung erhalten: Für den Fall, dass die Mieterhöhung infolge Modernisierung eine Härte darstellt, können die Umstände nur berücksichtigt werden, wenn dies dem Vermieter fristgerecht in Textform mitgeteilt wird. 

  • Ferner soll darüber aufgeklärt werden, in welchen Fällen die Kosten für eine Rechtsberatung bei Mieterhöhungen von der Stadt übernommen werden.

Begründung:

Die Westdeutsche Zeitung hat über die Sitzung des Wohnungsausschusses vom 16.03.2015 berichtet, dass die Mieten infolge Modernisierung im Viertel um die Fürstenberger und Potsdamer Straße „um vier bis fünf Euro pro Quadratmeter, von fünf bis sieben auf zum Teil elf bis zwölf Euro“ steigen sollen. Ein Großteil der BewohnerInnen wäre aber nicht in der Lage, diese Mieten zu zahlen, da sie Wohn-, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beziehen. 

Herr Damerow vom Mieterverein bestätigte auf Nachfrage, dass die gesetzliche Möglichkeit besteht, von der Härtefallregelung nach § 555 d BGB Gebrauch zu machen, wenn die angekündigte Mietpreiserhöhung infolge der Modernisierung mehr als 30 Prozent des verfügbaren Einkommens umfassen würde und damit für BezieherInnen von Sozialleistungen untragbar wäre. Dazu müssten die Betroffenen dem Vermieter rechtzeitig die Umstände mitteilen, die eine Härte im Hinblick auf die Mieterhöhung für sie bedeuten würde. Dies haben auch schon einige MieterInnen getan. 

Die Fristen sind für einen Teil der BewohnerInnen bereits abgelaufen. Doch bei schätzungsweise der Hälfte der rund 1.400 Parteien ist mit den Modernsierungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden. Nur, wenn die Betroffenen dem Vermieter wegen einer angekündigten Mieterhöhung fristgerecht ihren Härtefall mitteilen, haben sie bei der späteren tatsächlichen Erhöhung nach der Modernisierung rechtliche Mittel in der Hand.  

Doch ist es laut Herrn Damerow nicht so einfach, die MieterInnen zu überzeugen, sich zu wehren: „Es gibt sprachliche Barrieren, außerdem sind viele Bewohner sehr obrigkeitshörig und trauen sich nicht.“ (WZ, 17.03.2015) 

Hier ist die Stadt in der Verantwortung, ihre Unterstützung für die Mieterhilfe wegen der Modernisierung zu intensivieren und allgemein über die Härtefallregelung zu informieren. Dies sollte auch im Interesse der Stadt sein, um die Wohnungskosten für BezieherInnen von Transferleistungen niedrig zu halten bzw. nicht ausufern zu lassen. 

Andernfalls würde auf ein wichtiges Rechtsmittel für viele betroffene MieterInnen verzichtet. Die Folgen müssten aber nicht nur sie tragen, sondern würden dann auch der Stadt zur Last fallen.

Freundliche Grüße   

 

Peter Nowinski                        Mbulelo Dlangamandla                         Dr. Anja Wallerang-Dagou