Naegeli-Graffiti im Heine-Geburtshaus unter Denkmalschutz stellen

Kulturausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Kulturausschusses am 24.02.2011:
Der Kulturausschuss beschließt, dass das Graffiti von Harald Naegeli im Innenhof des Heine-Geburtshauses in der Bolkerstraße unter Denkmalschutz gestellt werden soll und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Begründung:
Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Graffiti Kunst von Harald Naegeli im
Düsseldorfer Stadtraum“ antwortete das Kulturamt im Juni 2010, dass es den Arbeiten des seit mittlerweile 30 Jahren in Düsseldorf lebenden Graffitikünstlers Harald Naegeli, weltweit auch bekannt als der Sprayer von Zürich, „grundsätzlich positiv“ gegenüberstehe.

Im Speziellen wurde in der Antwort des Herrn Beigeordneten Lohe eine Arbeit Naegelis auf einer Wand im Innenhof des Heine-Geburtshauses in der Bolkerstraße erwähnt, die auch aus den Räumen der Buch­handlung Müller zu sehen ist. Sie wurde von der Kulturverwaltung ausdrücklich als „eine Bereicherung von Kunst und Literatur“ in Düsseldorf gewertet.

In Zürich, dem ersten Wirkungsort Naegelis, wo er einst gerichtlich verfolgt und inhaftiert wurde, sind mittlerweile die meisten seiner Werke unwiederbringlich verloren. Wenige noch erhaltene Werke wurden von der Stadt Zürich jedoch unter Denkmalschutz gestellt.

In Düsseldorf sollte die „Bereicherung der Kunst und Literatur“ im Heine-Geburtshaus auch in Zukunft erhalten bleiben und deshalb von der Stadt unter Denkmalschutz gestellt werden.

Freundliche Grüße

 

Dr. Michael C. Klepsch                        Peter Ulrich Peters                   Christian Drees