Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 12.12.2013:
Produktnummer 061611010 Zeile 1
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 440 v. H. wird zum 01.01.2014 um 10 % auf 484 v. H. erhöht.
Begründung:
Die Unternehmenssteuerreform 2008 hat für die Unternehmen in Deutschland zu einer Reduzierung der durchschnittlichen Steuerbelastung geführt. Allein im Bereich der Gewerbesteuer wurde durch die Senkung der Gewerbesteuermesszahl die Steuer um 30 % gesenkt. Einen zusätzlichen Vorteil erhielten die Unternehmen in Düsseldorf durch die Senkung des Hebesatzes von 455 v. H. (2004) auf aktuell 440 v. H.
Das heißt, ein Unternehmen zahlt in Düsseldorf heute ca. 32 % weniger Gewerbesteuer als noch im Jahr 2007 auf seine Gewinne. Bei einer Anhebung des Hebesatzes um 10 % würde der Vorteil gegenüber 2007 immer noch bei ca. 26 % liegen. Gleichzeitig würden die Einnahmen der Stadt sich um mehr als 87 Millionen Euro erhöhen.
Deshalb erscheint es gerechtfertigt, einen Teil der Entlastung wieder für die Aufgaben der Stadt zu aktivieren. Ohnehin zahlen Gewerbesteuer nur Betriebe, die Gewinne erwirtschaften. Personengesellschaften (die meisten kleinen und mittelständischen Firmen) ist es seit 2008 zudem möglich, die Gewebesteuer in einem erheblich höheren Umfang mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.
Mit der beantragten Erhöhung des Hebesatzes wären eine Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Eintrittsgeldern sowie die fragwürdigen Anstrengungen, das Personalkostenbudget zu reduzieren, überflüssig.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
