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Ausgabepraxis des Düssel-Passes vereinfachen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 09.10.2013 :

Immer mehr Menschen in Düsseldorf leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Mit dem Düssel-Pass erhalten diese Menschen Vergünstigungen bei Kultur- und Sportangeboten. Derzeit erhalten allerdings lediglich Sozialhilfeberechtigte ihren Pass automatisch, alle weiteren Anspruchsberechtigten müssen ihn gesondert beantragen und die Berechtigung erneut nachweisen. Dieses bürokratische Antragsverfahren hat zur Folge, dass lediglich rund 35.000 Personen im Besitz eines Düssel-Passes sind.

Die Stadt Hannover hat mit dem HannoverAktivPass ein vergleichbares Angebot geschaffen, welches jedoch erheblich unbürokratischer gestaltet ist. So bekommen alle Menschen in Hannover, die eine der folgenden Leistungen beziehen, den Pass automatisch ohne Antragstellung zugesandt: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, sonstige laufende Sozialhilfe (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege), Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge.

Aufgrund einer Anfrage unserer Fraktion in der letzten Sitzung dieses Ausschusses stellte sich heraus, dass fast 100.000 Personen eine der aufgeführten Leistungen in Düsseldorf beziehen. Eine automatische Zusendung des Düssel-Passes würde somit fast dreimal so viele Personen wie bisher erreichen. Die Verwaltung erklärte daraufhin, dass Kontakt zu Hannover aufgenommen wurde und eine datenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen werde.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Zu welchen Ergebnissen hat die Kontaktaufnahme mit Hannover geführt?

  2. Ist eine automatische Zusendung des Düssel-Passes an alle BezieherInnen oben genannter Leistungen in Düsseldorf datenschutzrechtlich möglich und wenn nein, aus welchen Gründen ist eine Zusendung in Hannover möglich?

  3. Ist geplant, zukünftig eine automatische Zusendung des Düssel-Passes an die BezieherInnen oben genannter Leistungen vorzunehmen und wenn nein, warum nicht?

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla        Cornelia Schlemper               Adrian Müller-Gehl


Antwort der Verwaltung:

Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs werden die nachfolgenden Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet.

Frage 1:
Zu welchen Ergebnissen hat die Kontaktaufnahme mit Hannover geführt?

Frage 2:
Ist eine automatische Zusendung des Düssel-Passes an alle BezieherInnen oben genannter Leistungen in Düsseldorf datenschutzrechtlich möglich und wenn nein, aus welchen Gründen ist eine Zusendung in Hannover möglich?

Frage 3:
Ist geplant, zukünftig eine automatische Zusendung des Düssel-Passes an die BezieherInnen oben genannter Leistungen vorzunehmen und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Nachforschungen haben ergeben, dass es nach einer entsprechenden Vorlaufzeit grundsätzlich möglich wäre, den Düssel-Pass an weitere Personenkreise automatisiert zu versenden.

Hinsichtlich einer praktischen Umsetzung ist allerdings für den hauptsächlich zusätzlich zu berücksichtigenden Personenkreis der Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldbeziehenden darauf hinzuweisen, dass die Bundesagentur für Arbeit plant, das zur Auszahlung der Leistungen genutzte IT-Verfahren „A2LL“ durch die neue Software „ALLEGRO“ bereits ab Mitte 2014 zu ersetzen. Die Änderung des IT-Verfahrens birgt aktuell eine weitere Hürde, da für die Zukunft noch nicht geklärt ist, ob das in Hannover angewandte Verfahren auch mit „ALLEGRO“ kompatibel ist. Die IT-Verantwortung obliegt der Bundesagentur für Arbeit und wird somit auch von dort gestaltet. Die diversen kommunalen Anforderungen an die IT der Jobcenter werden von den kommunalen Spitzenverbänden begleitet und eingebracht. Das Ergebnis ist noch offen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, das Thema „Ausgabepraxis Düssel- Pass“ erst nach Einführung der neuen Software aufzugreifen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut berichten.

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