Baumfällungen am Martin-Luther-Platz
Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus aktuellem Anlass zur Sitzung des Rates am 13.02.2014:
Am 08.02.2013 äußerte die Baumschutzgruppe Düsseldorf in einem offenen Brief die Befürchtung, dass die Bäume am Martin-Luther-Platz – die im Zuge der Erweiterung der Tiefgarage an den Schadowarkaden entfernt werden sollen – „jetzt bald ohne weitere vorherige Information gefällt werden.“ Die Fällung soll erfolgen, obwohl „die in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Auswirkungen auf die Statik der Kirche noch gar nicht ausgewertet“ sind.
Die Beschlussvorlage zur Erweiterung der Tiefgarage an den Schadowarkaden wurde vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen. Da bei diesem Beschluss die Bezirksvertretung 01 als zuständiges Gremium nicht in die Entscheidung einbezogen wurde, erhob am 20.11.2013 der Vertreter der LINKEN in der Bezirksvertretung 01 eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ein Urteil hierzu liegt bisher noch nicht vor.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Ist es zutreffend, dass die Bäume noch im Februar gefällt werden sollen?
- Ist vorgesehen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abzuwarten, bevor mit einer Fällung der Bäume begonnen wird und falls nein, warum nicht?
- Ist vorgesehen die Ergebnisse der Gutachten zu den Auswirkungen auf die Statik der Kirche abzuwarten, bevor eine Bau- und Fällgenehmigung erteilt wird und falls nein, warum nicht?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
Antwort der Verwaltung durch den Dezernenten Bonin:
Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die Bäume noch im Februar gefällt werden sollen?
Antwort:
Die Baumfällung muss durch den Bauherrn vorgenommen werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit der Erteilung des im Juni 2013 im APS beschlossenen Bauvorbescheides bereits die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Baumfällung geschaffen. Die Einzelheiten werden aktuell im laufenden Baugenehmigungsverfahren geklärt, so dass mit einer Freigabe zur Fällung innerhalb der nächsten Wochen gerechnet werden kann.
Frage 2:
Ist vorgesehen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abzuwarten, bevor mit einer Fällung der Bäume begonnen wird und falls nein, warum nicht?
Antwort:
Es ist nicht beabsichtigt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abzuwarten, weil an der überbezirklichen Bedeutung des Bauvorhabens keine ernsthaften Zweifel bestehen und die Klage daher offensichtlich unbegründet ist. So hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 21.10.2013 dem Kläger mitgeteilt, dass Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten nicht ersichtlich seien und ein Einschreiten der Kommunalaufsicht daher nicht in Betracht komme.
Frage 3:
Ist vorgesehen die Ergebnisse der Gutachten zu den Auswirkungen auf die Statik der Kirche abzuwarten, bevor eine Bau- und Fällgenehmigung erteilt wird und falls nein, warum nicht?
Antwort:
Im Baugenehmigungsverfahren werden statische Nachweise sowie begleitende Untersuchungen gefordert, damit Auswirkungen auf die Johanneskirche ausgeschlossen werden können.