Zwangsräumungen im Jahr 2024

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 26.01.2026 (AWM/002/2026):

Die Bundesregierung plant laut Medienberichten Gesetzesänderungen mit der Folge, dass Menschen im Leistungsbezug bei Pflichtverstößen die Kosten der Unterkunft gekürzt oder gestrichen werden können. Darüber hinaus soll die Pflicht zum Umzug in eine „angemessene“ Wohnung nach diesen Gesetzesplänen künftig ohne Karenzzeit gelten. Bisher galt hier eine einjährige Frist.

Der Kinderschutzbund, Organisationen der Obdachlosenhilfe und Sozialverbände warnen vor Sanktionen, die das Risiko der Obdachlosigkeit bergen1; der Bundeskanzler beschwichtigt, völlige Streichung der Unterstützung drohe nur Menschen, die „die Hilfe des Sozialstaats nicht brauchten“2. Vor diesem Hintergrund fragt Die Linke Ratsfraktion in diesem Jahr nicht nur nach den Zahlen von Zwangsräumungen, sondern auch nach der Auslastung der Notunterkünfte.

Regelmäßige Anfragen der Linken im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung haben bisher gezeigt, dass bereits ohne Gesetzesverschärfungen jährlich um die 500 Haushalten in Düsseldorf eine Zwangsräumung angekündigt wird. In der Folge werden im Schnitt knapp 70 Haushalte im Jahr, über 100 Menschen, in Notunterkünften untergebracht.

In Düsseldorf sind laut dem Landesbetrieb IT.NRW (Stand 2024) 17,8 Prozent3
der Menschen von Armut bedroht. Die Armutsgefährdungsquote berücksichtigt jedoch nicht, dass die Lebenshaltungskosten in Düsseldorf um 8,5% höher liegen als der bundesweite Durchschnitt;4 dazu tragen insbesondere die äußerst hohen Mietpreise bei. Kommt der Verlust einer Beschäftigung hinzu, ist ein armutsgefährdeter Haushalt schnell nicht mehr in der Lage, die Miete zu bezahlen. Schlimmstenfalls kommt es zur Zwangsräumung.

1 https://kinderschutzbund.de/bundesregierung-droht-kinder-in-die-obdachlosigkeit-zu-sanktionieren/
2 https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-10/friedrich-merz-verteidigt-buergergeld-reform-obdachlos
3 https://www.it.nrw/system/files/media/document/file/178_25.xlsx
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM am 26.01.2026 (AWM/002/2026):
4 Goecke, Henry / Henger, Ralph / Kawka, Rupert / Schröder, Bjarne / Schröder, Christoph / Wendt, Jan, 2023, Regionaler Preisindex – ein neuer Ansatz mit Big Data, Gutachten in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Köln

Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie viele Zwangsräumungen in Düsseldorf wurden der Verwaltung durch das Amtsgericht jeweils für 2024 und 2025 gemeldet (aufgeschlüsselt nach Monaten und Stadtteilen)?

2. Wie viele Haushalte mit wie vielen Personen wurden jeweils in den Jahren 2024 und 2025 im Zuge einer Zwangsräumung in Düsseldorf in Notunterkünften untergebracht?

3. Wie viele freie Plätze gab es jeweils in den Jahre 2024 und 2025 in den Düsseldorfer Notunterkünften (aufgeschlüsselt nach Unterbringungsmöglichkeiten für Alleinstehende, Paare, Familien mit Kindern)?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                 Ben Klar                  Wolfgang Below


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:
Im Jahr 2024 erreichten die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Amts für Soziales und Jugend 486 angekündigte Zwangsräumungen. Im Jahr 2025 belief sich die Zahl auf insgesamt 471 angekündigte Zwangsräumungen.

Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist nicht möglich. Die monatliche Verteilung ist wie folgt:

2024
Januar         57
Februar       48
März            55
April             35
Mai              39
Juni             26
Juli              56
August        37
September 33
Oktober      30
November  45
Dezember   36
Gesamt     486

2025
Januar        52
Februar       53
März           34
April            26
Mai             44
Juni            35
Juli              43
August        38
September 39
Oktober      33
November  36
Dezember  38
Gesamt     471

Eine Zwangsräumung ist das Ergebnis einer von der*dem Vermieter*in erfolgreich betriebenen Räumungsklage, die zumeist aufgrund von Mietrückständen, in selteneren Fällen auch wegen mietwidrigen Verhaltens, erhoben wird.

Die Tätigkeit der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales und Jugend setzt häufig bereits deutlich früher an. Sobald ein drohender oder bestehender Wohnungsnotfall bekannt wird, kommen – auch bereits vor einer Kündigung des Mietverhältnisses – verschiedene präventive und intervenierende Maßnahmen zum Einsatz. Hierzu zählen unter anderem schriftliche Beratungsangebote, regelmäßige Sprechstunden im Dienstgebäude Willi-Becker-Allee 8 sowie sozialraumorientierte Sprechstunden an fünf weiteren Standorten im Stadtgebiet, die in enger Kooperation mit der jeweils ansässigen Wohnungswirtschaft durchgeführt werden.

Sofern Mieterinnen und Mieter auf die Beratungsangebote der Beratungsstelle nicht reagieren, bemüht sich der Außendienst des Amtes für Soziales und Jugend wiederholt um die Herstellung eines persönlichen Kontakts. Darüber hinaus erfolgt im Einzelfall eine enge fallbezogene Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bezirkssozialdienst sowie dem Amt für Wohnungswesen.

Antwort zu Frage 2:
Im Jahr 2024 wurden 67 Haushalte mit insgesamt 110 Personen im Zuge einer Zwangsräumung in Notunterkünften untergebracht. Im Jahr 2025 belaufen sich die Zahlen auf 76 Haushalten mit insgesamt 127 Personen.

Antwort zu Frage 3:
Übersicht über freie Wohneinheiten, aufgeschlüsselt nach Größe und Monaten für die Jahre 2024 und 2025:
 

2024für
1
Person
für
2
Personen
für mehr als
2 Personen
frei
Januar20281664
Februar4112540
März12134065
April16203167
Mai10182553
Juni10193261
Juli14142654
August14232966
September10121638
Oktober14232966
November204935104
Dezember245241117
2025für
1
Person
für
2
Personen
für mehr als 
2 Personen
frei
Januar22243076
Februar422649117
März364147124
April364744127
Mai365354143
Juni324544121
Juli325139122
August324638116
September324940121
Oktober463951136
November244157122
Dezember243844106