CSD-Beflaggung und -Teilnahme – Unterstützung der Stadt für LSBTIQ*
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10.07.2025 (RAT/251/2025):
Zum Bedauern der Linken gab es in diesem Jahr zwei Vorfälle in Düsseldorf, die von Teilen der queeren Community als Andeutung einer nachlassendenm Unterstützung der Stadt für die Gleichstellung von LSBTIQ* interpretiert wurden.
Es gibt in dieser Frage eine starke Sensibilisierung, seit in den USA und in Teilen Europas rechtsnationale und rechtsextreme Kräfte in Regierungsverantwortung gelangt sind und einen Rollback der mühsam erstrittenen Fortschritte betreiben oder unterstützen. Das betrifft insbesondere die Erschwerung der rechtlichen Anerkennung von trans- und nicht-binären Identitäten sowie die Behinderung von LSBTIQ*-Organisationen. Aber es gibt auch offene Hetze.
Auch in Deutschland sind Veränderungen feststellbar. In Deutschland wurden 2023 rund 1.785 Straftaten gegen die sexuelle Orientierung polizeilich erfasst.
Damit stieg die Zahl seit sieben Jahren in Folge.1 Die Zahl der Straftaten hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Erstmal mussten Veranstaltungen zum Christopher Street Day in einigen Kommunen wegen „Gefahrenlagen“ eingeschränkt oder abgesagt werden.
Spätestens aber, seit Bundestagspräsidentin Julia Klöckner den Beschäftigten des Bundestages die offizielle Teilnahme am CSD als „Regenbogennetzwerk des Bundestags“ mit der (nachträglichen) Begründung untersagte, diese sei ein Verstoß gegen die politische Neutralität, befürchten queere Menschen in Deutschland, dass die Anerkennung ihrer Identität von staatlicher Seite infrage gestellt wird.
In dieser Situation wünschen sich viele Menschen klare Bekenntnisse deutscher Behörden und Mandatsträger:innen zur unverminderten Unterstützung von LSBTIQ*-Menschen.
Was in Düsseldorf stattdessen im Vorfeld des CSD geschah, war eine Anweisung des Geschäftsführers des Jobcenters an seine Beschäftigten, dass ab jetzt die Aktivitäten zum CSD „deutlich zurückgefahren“ werden sollten, weil sie eine „politische Vereinnahmung“ des Jobcenters bedeuteten. Die queeren Beschäftigten durften danach nicht wie in den Vorjahren mit einem „JC“- Aufdruck (für „Jobcenter“) auf dem T-Shirt und einem Banner als Fußgruppe am CSD teilnehmen, sondern nur ohne Hinweis auf ihren öffentlichen Arbeitgeber.
Ihnen wurde außerdem verboten, sich über ihre Teilnahme als Jobcenter-Beschäftigte in den sozialen Medien oder in Presseinterviews zu äußern.2
Erstmals aufgrund des Drucks durch Medienberichte, hat das Jobcenter die Teilnahme der Beschäftigten zugelassen.
Der andere Vorfall betrifft die Beflaggung vor dem Düsseldorfer Rathaus zum Christopher Street Day 2025. Die Beflaggung wurde unterbrochen; offenbar wurde die Queer-Flagge für einen Fototermin am Freitagmorgen gehisst, aber vor dem Besuchstermin einer Delegation unserer chinesischen Partnerstadt Chongqing wieder entfernt – um dann am Samstagmorgen wieder gehisst zu werden. Die Verwaltung hat dieses Vorgehen gegenüber der Presse ausgiebig begründet.3 Die Linke kann aber nachvollziehen, dass es trotz dieser Begründung Irritation in Teilen der queeren Community gibt.
Unsere Fraktion möchte mit dieser Anfrage klären, ob es weiterhin ein klares Bekenntnis der Stadt Düsseldorf zur Gleichstellung von LSBTIQ*-Menschen gibt oder ob sie dies wie Bundestagspräsidentin Klöckner zu einer politischen Meinungssache erklärt.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie bewertet die Landeshauptstadt Düsseldorf als öffentliche Arbeitgeberin das Handeln des Geschäftsführers des Jobcenters, der seinen Beschäftigten eine sichtbare Teilnahme mit Namen und Logo des Jobcenters am Christopher Street Day untersagte, weil er dies als eine nicht statthafte politische Vereinnahmung betrachtete, statt als ein öffentliches Handeln in einer gesellschaftlichen Vorbildfunktion?
2. Wird der Oberbürgermeister sicherstellen, dass zum CSD 2026 die CSD-Flagge durchgängig von Freitag bis zum offiziellen Ende Sonntag 18:00 Uhr vor dem Rathaus gehisst bleibt?
3. Wann plant Oberbürgermeister Keller sich öffentlich zu äußern und beispielsweise der queeren Community in Düsseldorf und dem CSD Düsseldorf e.V. seine Unterstützung im Angesicht eines möglichen Rollbacks bei der Gleichstellung von LSBTIQ*-Menschen auszusprechen und sie ggf. durch mehr Unterstützung für den CSD, für ein Queeres Zentrum o ä. zu konkretisieren?
(Wenn nicht, bitten wir um eine Stellungnahme.)
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann Anja Vorspel
1BMI - Presse - Sicherheit von LSBTIQ* Menschen in Deutschland: BMI und BKA veröffentlichen Lagebericht
2https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-streit-um-csd-teilnahme-von-jobcenter-team- v1_aid-129522445
3https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article409341067/keine-regenbogenfahne-am-rathaus-vor-dem- csd-das-sagt-die-stadt.html
Antwort der Verwaltung durch Oberbürgermeister Keller:
Antwort zu Farge 1:
Die Anfrage wird hinsichtlich der Teilfrage 1 gem. § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen.
Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten (VG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2024, 1 L 390/24). Die Teilfrage 1 begehrt eine Bewertung des Handelns des Geschäftsführers des Jobcenters. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet.
Die Antwortpflicht des Oberbürgermeisters erstreckt sich zudem nur auf solche Bereiche, für die er unmittelbar verantwortlich ist und die den Zuständigkeitsbereich des Rates oder seiner Ausschüsse berühren (VG Düsseldorf, 3. Mai 2019 - 1 K 3063/18; Rohde in Dietlein/Heusch Beck OK Kommunalrecht NRW, § 55 Rn. 6). Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Antwort zu Frage 2:
Bei der Beflaggung des Rathauses mit der CSD-Fahne handelt es sich um eine dauerhaft genehmigte Aktionsbeflaggung. Neben dieser Beflaggungsform gibt es die offiziellen regelmäßigen Beflaggungstage, die durch das Innenministerium Nordrhein-Westfalen angeordnet werden. Diese Anordnungen sind an öffentlichen Gebäuden umzusetzen, unabhängig von individuell abgestimmten Aktionsbeflaggungen der jeweiligen Körperschaft.
Wenn im Jahr 2026 zum CSD-Wochenende kein regelmäßiger oder außerordentlicher Beflaggungstag (z.B. Trauerbeflaggung) durch das Innenministerium angeordnet wird und es zeitgleich keine anderen Aktionsbeflaggungen (z.B. protokollarische Termine) geben sollte, wird das Rathaus, analog der Vorjahre, die CSD-Fahne von Freitagmorgen bis einschließlich Sonntagabend hissen.
Antwort zu Frage 3:
Dies hat er bereits getan, zuletzt am Samstag des CSD auf der Hauptbühne.
Zudem steht Oberbürgermeister Dr. Keller in regelmäßigem Kontakt mit der queeren Community in Düsseldorf und unterstützt diese auf vielfältige Weise. So öffnete er zuletzt das Rathaus für den Empfang der Outreach-Stiftung mit teilnehmenden des queeren Sportfestivals, für den Empfang anlässlich des vierzigjährigen Jubiläums der Aidshilfe Düsseldorf e.V. und die Verleihung des Helmut-Käutner-Preises an die Filmemacherin Monika Treut. Mit der Auszeichnung wurde eine einflussreiche Persönlichkeit des queeren und feministischen Kinos ausgezeichnet. In Grußworten zu all diesen Anlässen betonte Dr. Keller die Lage der queeren Community und ihre Bedeutung als Problem für die Gesamtgesellschaft.
Im vergangenen Jahr beschloss der Rat der Landeshauptstadt, den CSD Düsseldorf e.V. für die Organisation des diesjährigen CSD mit 40.000 Euro zu unterstützen. Im diesjährigen Programmheft des CSD wurde ein schriftliches Grußwort des Oberbürgermeisters Dr. Keller veröffentlicht, in dem er seine persönliche Unterstützung sowie die der Verwaltung betonte. Außerdem hat er die Schirmherrschaft über den CSD übernommen.
Seit mittlerweile drei Jahren fördert die Landeshauptstadt den Verein Queeres Zentrum Düsseldorf e.V. In dieser Zeit stand der Verein mit der Stadtverwaltung in engem Kontakt und wurde bei der Suche nach Räumlichkeiten unterstützt und begleitet. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert darüber hinaus zahlreiche Organisationen und Initiativen, wie die Aidshilfe Düsseldorf, das Jugendzentrum Puls, die Trans*beratung, die Fachstelle „Queer im Alter“, die Fachstelle „Altern unterm Regenbogen“ und zahlreiche mehr. Zudem wurde am 01.07.2025 der Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+ beschlossen, in dem zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der queeren Community in Düsseldorf aufgeführt sind.
