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Hartz IV: Sanktionen, Widersprüche und Klagen im Jahr 2013

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19.03.2014:

Durch Sanktionen wird der Regelsatz von Hartz IV-BezieherInnen gekürzt oder sogar gestrichen. Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend. Zum einen widersprechen sie dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, zum anderen führen sie bei den Betroffenen zu Existenzangst, zu realer existenzieller Not.

Gegen eine Entscheidung des Jobcenters kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung durch das Jobcenter nochmals überprüft wird.

Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, besteht die Möglichkeit gegen diese Entscheidung zu klagen und so die Ausgangsentscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

Zur Situation in Düsseldorf fragt DIE LINKE. Ratsfraktion an:

  1. Wie viele Sanktionen sind im Jahr 2013 in Düsseldorf verhängt worden, wofür wurden diese Sanktionen verhängt und in welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt (aufgeschlüsselt nach Grund der Sanktion)?
  1. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2013 gegen Entscheidungen des Jobcenters-Düsseldorf eingereicht worden und wie vielen wurde stattgegeben?
  1. Wie viele Klagen sind im Jahr 2013 gegen Entscheidungen des Jobcenters-Düsseldorf eingereicht worden und wie viele wurden vom Gericht im Sinne der KlägerInnen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche?

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                Cornelia Schlemper                 Adrian Müller-Gehl


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Wie viele Sanktionen sind im Jahr 2013 in Düsseldorf verhängt worden, wofür wurden diese Sanktionen verhängt und in welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt (aufgeschlüsselt nach Grund der Sanktion)?

Antwort:

Die Anzahl der von Januar - November 2013 festgestellten Sanktionen und die Sanktionsgründe gem. § 31 bzw. 32 SGB II ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Daten für Dezember 2013 liegen noch nicht vor.

Sanktionen
Jan-Nov 2013
Insgesamt festgestellte Sanktionen9.672
Davon wegen
Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung572
Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder
Maßnahme aufzunehmen
743
Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme200
Meldeversäumnis7901
Eintritt oder Erfüllung der Voraussetzungen einer Sperrzeit246
Sonstige Gründe10

 

Im November 2013 betrug die durchschnittliche Höhe der Kürzung je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion 81,43 €.

Frage 2:
Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2013 gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf eingereicht worden und wie vielen wurde stattgegeben?

Antwort:
Im Jahr 2013 wurden 6.736 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters eingelegt. In 2.798 Fällen wurde dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben. Ca. 41 % der Stattgaben bzw. teilweisen Stattgaben erfolgten, weil erst im Laufe des Verfahrens neue Sachverhalte vorgebracht bzw. bisher fehlende Unterlagen eingereicht werden oder sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat.


Frage 3:
Wie viele Klagen sind im Jahr 2013 gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf eingereicht worden und wie viele wurden vom Gericht im Sinne der KlägerInnen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche?

Antwort:
Aus der Statistik können folgende Daten zur Verfügung gestellt werden:

  • - Im Jahr 2013 wurden 780 Klagen gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf beim Sozialgericht eingelegt.
  • - Im gleichen Zeitraum wurden 696 Klagen erledigt, darunter verbergen sich allerdings auch Klagen aus 2012.
  • - Von den 696 erledigten Klagen wurden 463 durch Beschluss des Gerichtes oder durch Rücknahme des Klägers zugunsten des Jobcenters entschieden.
  • - In 233 Fällen wurde durch Stattgabe, Teilstattgabe oder Vergleich zugunsten der Kläger entschieden.

 

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