Lärmschutzmaßnahmen in den Entschädigungsgebieten des Flughafens Düsseldorf
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.06.2015:Der Flughafen Düsseldorf hat für Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungen erhebliche finanzielle Mittel für AnwohnerInnen zur Verfügung gestellt. Zur Ratssitzung am 30.04.2015 hatte DIE LINKE Ratsfraktion eine Anfrage eingebracht, um zu erfahren, inwieweit die Stadt für ihre im Einzugsbereich befindlichen Wohnimmobilien diese Mittel abgerufen hat und wie sie konkret verwendet wurden. Leider wurde die Anfrage völlig unzureichend beantwortet, ebenfalls die Nachfragen, die wir in der Sitzung am 28. Mai gestellt haben.
Unter 2. hatte die Ratsfraktion DIE LINKE am 30. April 2015 u. a. angefragt, wie die erhaltenen Mittel eingesetzt wurden. Aus der Antwort geht hervor, dass Mittel für Schallschutzfenster und Dächer – soweit die Objekte nicht vermietet waren – in Anspruch genommen wurden. Weiter wurde erklärt, dass die Mittel für Schallschutzmaßnahmen weitgehend durch den jeweiligen Voreigentümer bereits in Anspruch genommen wurden, so dass nur noch geringe Teile durch den Flughafen zu erstatten waren. Des Weiteren sind durch den Flughafen Düsseldorf Schalldämmlüfter dort eingebaut worden, wo die jeweiligen Mieter dies zugelassen haben. Unsere Zusatzfrage nach den Lärmschutzmaßnahmen für die bereits vermieteten Wohnungen wurde praktisch mit der gleichen Antwort wieder bedacht, also nicht beantwortet.
Hier besteht offensichtlich eine Differenz zwischen den Antworten der Verwaltung und der Wahrnehmung der AnwohnerInnen in den Lärmschutzzonen. So beantragte die Bezirksvertretung 5 fraktionsübergreifend und einstimmig, die Stadt Düsseldorf aufzufordern, „...sofern sie Eigentümerin von Grundstücken ist ... die nach der Genehmigung vom 09.11.2005 erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen durchzuführen und die Erstattung der Aufwendungen für die baulichen Schallschutzmaßnahmen von der Flughafen Düsseldorf GmbH zu fordern...“.
Merkwürdig ist eine Aufstellung der Zusammensetzung der Mieterhöhung für die AnwohnerInnen in der Anna-von-Krane-Straße (ehemalige Engländersiedlung) durch die SWD. Hier heißt es: „Aufgrund der außerordentlichen Lärmbeeinträchtigung ist ein Lärmabschlag von 22,5 % angemessen.“ Um diesen Abschlag wieder aufzufangen, ist die Wohnlage kurzerhand in eine gute Wohnlage angehoben worden und für verschiedene Ausstattungen von Gäste-WC bis Isolierverglasung Zusatzbeträge erhoben worden.
Der Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V. erklärt in einer Pressemitteilung vom 04.02.2015 aus Anlass der Mieterhöhungen durch die SWD unterhalb der Einflugschneise in Lohausen: „Es ist für uns unverständlich, weshalb ein Großteil der möglichen und vorgeschriebenen Lärmschutz- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen anscheinend seit fast 20 Jahren nicht durchgeführt worden sind.“
Darüber hinaus stellte der Heimatverein in der Pressemitteilung die Frage, wann die Stadt die ihr zustehenden Gelder der Außenwohnbereichsentschädigung geltend gemacht hat.
Die Frage nach den 2 % Entschädigung für die Außenwohnbereiche für die städtischen Wohnungen ist von der Verwaltung in der Sitzung am 30. April kurz und knapp beantwortet worden. Sie sei in Anspruch genommen worden. Auf unsere Zusatzfrage am 28. Mai, wie hoch die erhaltenen Mittel sind und wie sie für die betroffenen Anwohner eingesetzt wurden, ist überhaupt nicht eingegangen worden. Es wurde nur gleichlautend wie am 30. April geantwortet. Die Außenwohnbereichsentschädigung ist für eine Entschädigung „...für die durch Fluglärm eingeschränkte Nutzbarkeit von Außenwohnbereichen – also Gärten, Vorgärten, Balkone, Terrassen etc....“ (Quelle: „Lärmschutz am Flughafen“ Ausgabe 2008 des Flughafens Düsseldorf International).
Da weder die Mitglieder der Bezirksvertretung 5 noch die betroffenen AnwohnerInnen über die Lärmschutzmaßnahmen informiert sind und auch nichts über die Verwendung der Außenwohnbereichsentschädigung erfahren haben, bitten wir die Verwaltung folgende Anfragen jetzt endlich umfassend zu beantworten.
- Hat die SWD inzwischen dafür Sorge getragen, dass für alle betroffenen Wohnungen die Mittel des Flughafens in Anspruch genommen wurden und die Lärmschutzmaßnahmen inzwischen in allen Wohnungen durchgeführt wurden? (bitte auflisten für welche Immobilien dieses zutrifft)
- Wann, in welcher Höhe und für welche Immobilien sind die Mittel für die 2 %ige Außenwohnbereichsentschädigung abgerufen worden? (bitte mit einer Auflistung für die Immobilien)
- Wie sind diese Mittel anschließend verwendet worden?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
Antwort der Verwaltung am 25.06.2015 (Stadtdirektor Abrahams)
in Abstimmung mit der SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG:
zu Frage 1: Grundsätzlich beantragt die SWD die in Frage kommenden Mittel beim Flughafen immer dann, wenn Wohnungen bzw. Häuser leer stehen und bauliche Maßnahmen anstehen, in deren Zusammenhang auch passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Die Mittel werden vom Flughafen zunächst genehmigt und erst dann ausgezahlt, wenn die Maßnahmen fertiggestellt und von Sachverständigen bestätigt wurden.
Zurzeit werden von der SWD genannte rd. 170 Wohnobjekte auf ihren aktuellen Stand zu den vier verschiedenen Maßnahmenkategorien: Lüfter, Dach, Fenster, Instandhaltung, untersucht.
Als Zwischenergebnis wurde zu 110 Objekten festgestellt, dass insgesamt 172 Einzelmaßnahmen der genannten Kategorien an 67 Objekten vorgenommen wurden. Die Förderbeträge belaufen sich in Summe auf rd. 570.000 €.
Zu 42 Objekten können im Zusammenhang mit ggf. erforderlichen baulichen Maßnahmen beim Flughafen noch Anträge zum passiven Schallschutz gestellt werden.
Da die Fördermittel die Kosten generell nur anteilig decken, wäre die Umsetzung in baulich isolierten Sofort- bzw. Einzelmaßnahmen seitens der SWD finanziell nicht darstellbar.
zu Frage 2 und 3: Die Stadt hat in der Vergangenheit die Außenwohnbereichsentschädigung für mindestens 152 Grundstücke mit einem Volumen von insgesamt rd. 1 Mio EUR beantragt. Zwischen den Beteiligten wird der Sachverhalt zurzeit nochmals eingehend geprüft.
Die Mittel aus der Außenwohnbereichsentschädigung (AWE) stehen dem Eigentümer ohne weitere Zweckbindung zu.
