Maßnahmen gegen Wohnungsleerstand
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Rates am 26.09.2013:
Der Rat spricht sich dafür aus, dass Wohnraum in Düsseldorf ohne Genehmigung nicht länger als drei Monate leer stehen darf. Zuwiderhandlungen sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zweck eine Satzung zu erarbeiten, welche ebenfalls Bestimmungen gegen andere Formen der Zweckentfremdung (Abbruch, Umwidmung) enthält.
Begründung:
In Düsseldorf besteht ein sehr hoher Bedarf an Wohnraum, die Mieten steigen kontinuierlich. Viele Menschen sind gezwungen, in umliegende Städte zu ziehen, da keine bezahlbaren Wohnungen vorhanden sind. Gleichzeitig stehen laut aktuellem Zensus rund 10.000 Wohnungen im Stadtgebiet leer. Dieser Leerstand trägt erheblich zu einer Verschärfung der Situation bei.
Die Stadt Düsseldorf kann gegen diesen Leerstand vorgehen. Im Gesetz heißt es hierzu: „Die Gemeinde kann durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden oder leer stehen darf.“ (§ 40 Abs. 4 WFNG NRW)
Die Stadt Dortmund hat im vergangenen Jahr eine solche Satzung erlassen. Im § 3 der „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund“ wird unter anderem geregelt, dass Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen ist, wenn er länger als drei Monate leer steht. Zuwiderhandlungen werden in Dortmund als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000.- Euro geahndet.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
