Medizinische Versorgung für AsylbewerberInnen
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.11.2013:
Produkt: 031 313 010
Sachkonto: 5339000
Der Haushaltsansatz wird von 1.950.000 Euro auf 3.500.000 Euro erhöht.
Begründung:
AsylbewerberInnen haben Anspruch auf Leistungen bei akuten Krankheitszuständen sowie bei Schwangerschaften und Geburten (Asylbewerberleistungsgesetz § 4). Dennoch erhalten sie oft erst bei fortgeschrittenen Erkrankungen oder Schmerzuständen ärztliche sowie zahnärztliche Versorgung. Chronische Erkrankungen werden in der Regel nicht behandelt und akute Erkrankungen oftmals als chronisch gedeutet. Bei der Geburtshilfe gibt es ebenfalls häufig Probleme.
Im § 6 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist allerdings geregelt, dass grundsätzlich auch therapeutische Behandlungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind, gewährt werden müssen. Das Sozialamt hat die Möglichkeit an fachkompetente Personen des Gesundheitsamts zu überweisen. Diese Möglichkeit muss in Düsseldorf besser genutzt werden.
Asylbewerbende sowie geduldete Flüchtlinge haben auf Grund ihrer Vergangenheit – oftmals Gewalt- und Kriegssituation in der Heimat, schlechte oder gar keine medizinische Behandlung auf der Flucht, schlechte Ernährung usw. – gesundheitliche Hilfe besonders nötig. Traumatische Erkrankungen werden oftmals nicht psychotherapeutisch notwendig behandelt, was häufig speziell bei Kindern und Jugendlichen der Fall ist.
Der geplante Haushaltsansatz reicht für die Umsetzung des ohnehin unzureichenden Asylbewerberleistungsgesetzes nicht aus. Die eingeschränkten Möglichkeiten des Asylbewerberleistungsgesetzes müssen besser ausgeschöpft werden. Bei einer steigenden Anzahl von Anspruchsberechtigten und höher anzusetzenden durchschnittlichen mtl. Fallkosten ergibt sich ein Haushaltsansatz von 3.500.000 Euro.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl
